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Schlussstrich 2020: Anwaltliches Armutszeugnis und Verwaltungsgerichtsklage gegen öffentlich-rechtliche Massenmanipulation und Informationsbetrug

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(Justitia / Pixabay CC0)

An das
(jeweils zuständige) Verwaltungsgericht

Zustellung per Einschreiben

                                        Klage

des …. (Name, Anschrift)

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Kontaktdaten wie im Briefkopf angegeben

gegen (z.B.)

den Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. Kai Kniffke, Neckarstr. 230, 70190 Stuttgart

Prozessbevollmächtigter: nicht bekannt

wegen Anfechtung von Bescheiden zur Rundfunkgebühr

Streitwert: um gerichtliche Festsetzung wird gebeten

Namens und mit Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und beantrage zu erkennen:

1.Der Rundfunkgebühren-Festsetzungsbescheid des Beklagten vom … zu Beitragsnummer …. in Gestalt des Widerspruchs-Bescheids des Beklagten vom …. wird aufgehoben.

2.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.  

 

Begründung:

Der Kläger hat gegen den Rundfunkgebühren-Festsetzungsbescheid des Beklagten zu Beitrags-Nr. …., der hier als

Anlage K 1

überreicht wird,

mit Schreiben vom 20.2.2020, das hier als

Anlage K 2

überreicht wird,

Widerspruch eingelegt.

Diesen Widerspruch hat der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom …, dem Kläger am …. zugestellt und hier als

          Anlage K 3

überreicht, zurückgewiesen.

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird vollumfänglich auf den Inhalt der Anlagen K 1 – 3, insbesondere auf die Widerspruchsbegründung des Klägers in Anlage K 2, verwiesen, womit diese Widerspruchsbegründung zum klägerischen Vortrag erhoben werden soll,

Der Kläger begehrt mit dieser Klage die Aufhebung des vorgenannten Festsetzungsbescheides des Beklagten in der Gestalt des vorgenannten Widerspruchsbescheids, weil er durch diese Bescheide in seinen Grundrechten verletzt wird.

Der Kläger verweigert die Zahlung der Rundfunkgebühr vollkommen zu Recht, da die öffentlich-rechtlichen Medien ihrem staatsvertraglichen Auftrag nicht ansatzweise nachkommen.

Durch die regelmäßige und systematische Unterschlagung und Verzerrung äußert relevanter Informationen üben die öffentlich-rechtlichen Medien faktisch Selbstzensur (Verstoß gegen Zensurverbot gem. Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG), wodurch sie den Kläger in seinem Recht verletzen, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ungehindert – und das schließt gezielte Irreführung im Rahmen der „Informationsvermittlung“ aus – zu unterrichten (Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG).

Durch diese systematische Desinformation, die durch die pauschale Beleidigung aller „Omas“ als „Umweltsau“ in einer WDR-Produktion noch eine unrühmliche Krönung erreicht hat, wurde und wird der Kläger gleich mehrfach in ihren Grundrechten verletzt, insbesondere in seiner Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG.

Weiter kann der Kläger seine Verweigerung der Rundfunkgebühr auf Grund der nachfolgend näher ausgeführten Argumente, die eine seit langer Zeit und im Grunde tagtäglich zu beobachtende massive Verletzung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags aufzeigen, insbesondere mit der Verletzung seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit gem. Art. 4 Abs. 1 GG rechtfertigen, mit Gründen also, die in diesem Kontext auch vom BVerfG in seiner Entscheidung vom 18.7.2018 –  1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17 noch überhaupt nicht gewürdigt worden sind.

Nachfolgend wird auch aufgezeigt werden, warum alleine schon das Unterlassen der angemessenen Aufklärung der Bevölkerung über die wissenschaftlich nachgewiesenen Gefahren der 5G-Mobilfunktechnologie (auch) der Kläger in seinen Grundrechten auf Leben und körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verletzt.

Der Kläger wird sich in diesem Kontext nachfolgend auch noch auf die Verletzung seiner Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz sowie auf die Verletzung des Friedensgebots des Grundgesetzes berufen.

Formalrechtlichen Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Bescheide sollen in diesem Antrag vernachlässigt werden.

Der Kläger beschränkt sich zur Begründung seiner Klage auf seine verfassungsrechtlichen Argumente.

Die Klage ist aus den folgenden Gründen begründet.

I.

Mit den Gründen, auf die sich der Kläger zur Rechtfertigung ihrer Rundfunkgebührenverweigerung beruft, hat sich das BVerfG noch nicht auseinandergesetzt.

Auch hat sich das BVerfG weder in seiner einleitend genannten Entscheidung noch sonst auch nur ansatzweise mit der Frage befasst, ob bzw. in welchem Umfange und in welcher Regelmäßigkeit die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Programmauftrag tatsächlich verletzten und ob diese Verletzungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht aus der Sicht eines Menschen, der sich seinem Gewissen und seinen religiösen Überzeugungen verpflichtet fühlt, Im Kontext mit der Zahlung eines Rundfunkbeitrags überhaupt noch zumutbar bzw. zu rechtfertigen sind.

Soweit ersichtlich, berufen sich ausnahmslos alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber der von unzähligen Beitragsverweigerern vorgetragenen Kritik an ihrer Programmgestaltung stets pauschal – und das heißt unter Vermeidung jeder konkreten Auseinandersetzung mit den oft durch zahlreiche konkrete Beispiele belegten Sachargumenten der Verweigerer –  insbesondere darauf, dass sie ihre Programmgestaltung doch „frei“ bestimmen können und sollen und damit auch selbst festlegen, was „zur Erfüllung ihrer Funktion“ „publizistisch erforderlich“ sei. Schließlich sei die „Qualität“ der Rundfunksendungen durch die Rundfunkgremien sicherzustellen und keine Frage des Rundfunkbeitrags. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag habe man „alle bestehenden Meinungen und Tendenzen im Programm abzubilden“, so dass es nicht die Aufgabe des Rundfunks sei, ein Angebot bereitzustellen, welches den „persönlichen Vorstellungen der Beitragszahler“ entspreche. „Einzelne“ Verstöße gegen die Programmgrundsätze würden auch nicht dazu führen, dass die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunksystems insgesamt verneint werden könne.

Diese Verteidigungslinie, die sich in der allgemeinen Berufung auf „Programmgrundsätze“ etc. erschöpft, wird regelmäßig von allen verklagten Rundfunkanstalten bemüht, so auch von dem Beklagten auf Seite ….?? …. des hier angegriffenen Widerspruchbescheids.

Ob aber die tatsächliche Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien (alleine) in den letzten Jahren überhaupt noch von der „Freiheit“ der Programmgestaltung gedeckt sein kann und ob das ganze Ausmaß der von dem Kläger kritisierten Beeinflussung durch Medien bzw. der regelmäßigen und vorsätzlichen Falschberichterstattung derselben wirklich „zur Erfüllung“ der ihnen nach dem Rundfunkstaatsvertrag zugedachten Funktion“ dienen kann, das wurde – soweit ersichtlich – bislang weder von dem Beklagten oder den anderen öffentlich-rechtlichen Sendern noch von der Justiz auch nur ansatzweise angemessen reflektiert.

In dem angegriffenen Widerspruchsbescheid heißt es u.a. (Zitat): „Die grundrechtlich geschützte Programmfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) gewährleistet die Programmfreiheit (Programmautonomie) Auswahl, Inhalt und Gestaltung des Programms sind danach Sache des Rundfunks selbst…“.

Und etwas weiter heißt es dort unter Bezugnahme auf das Urteil des VG Köln vom 16.10.2014 – 6 K 7041/13 (Zitat): „Angesichts der pluralistischen Ausrichtung und Vielfalt des Rundfunkangebots liegt es auf der Hand, dass einzelne Programmangebote vor dem Hintergrund persönlicher Ansprüche, Erwartungen, Alters- und Geschmacksfragen Anlass zu Kritik bieten mögen.“(Hervorhebungen durch Fettdruck wurden durch Unterzeichner hinzufgefügt).

In dem Urteil des VG Hannover vom 8.1.2020 – 7 A 3787/18 heißt es u.a.: „Bei Zahlungen aufgrund einer dazu bestehenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtung ohne eine konkrete Zweckbindung ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Abgabenschuldners durch eine von der Abgabenerhebung unabhängige Entscheidung über die Verwendung dieser Zahlungen nicht berührt …Allerdings steht auch hier nicht fest, für welche Programme und Programminhalte der Beitrag des jeweiligen Schuldners verwendet wird. Der Beitragsschuldner, der sich auf seine Glaubens- und Gewissensfreiheit beruft, kann nicht davon ausgehen, dass sein konkreter Beitrag für Sendungen verwendet wird, deren Inhalt er aus Glaubens- oder Gewissensgründen ablehnt“

In den Urteilen anderer Verwaltungsgerichte finden sich dazu vergleichbare Formulierungen wie (Zitat): „Im Einzelfall oder in bestimmten Sendungen kann durchaus eine Darstellung erfolgen, welche den Anforderungen an eine objektive und neutrale Berichterstattung nicht entspricht und Fehler enthält. Allerdings kann eine atypische, vom Normgeber nicht berücksichtigte Sondersituation nicht darin gesehen werden, dass ein Rundfunkteilnehmer einzelne Programminhalte ablehnt.“ (siehe VG Braunschweig – 4 A 382/18) (Unterstreichungen vom Unterzeichner hinzugefügt)

Wie könnte ein Gericht aber unter Berücksichtigung des realen gegenwärtigen Zustands der öffentlich-rechtlichen Medien jetzt noch eine Aussage tätigen wie die des VG Hamburg aus dem Jahre 2010 (Zitat): „Ein strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aufgrund dessen er seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag generell verfehlen würde, lässt sich jedoch nicht erkennen (VG Hamburg, Urteil vom 21.10.2010 – 3 K 2796)“?

Weil es sich nicht vorstellen kann was in diesem Land eigentlich nicht (mehr) vorstellbar sein dürfte?

Seit dem vorgenannten Urteil vom 21.10.2010 (!) ist in den Medien aber viel passiert, mehr, als dutzende Sachbuchautoren in Vollzeit aufarbeiten könnten. Das wird nachfolgend noch vertieft.

Eine Wertung, die 2010 wohl schon unhaltbar war, ist angesichts der Berichterstattungen in den öffentlich-rechtlichen Medien in den letzten 6 – 7 Jahren endgültig zur Farce geworden.

So heißt es auf dem Portal „Die Propagandaschau“ unter:

https://propagandaschau.wordpress.com

unter der Überschrift (Zitat):„5 Jahre Dokumentation verbrecherischer Propaganda“ in der Zeit von September 2013 bis August 2018“ (wobei sich die Klägerin von ggf. beleidigenden Aussagen in dem nachfolgenden Zitat distanziert, auch wenn sie die in diesem Zitat zum Ausdruck kommende scharfe Kritik für gerechtfertigt hält) wortwörtlich (Zitat):

„5 Jahre Dokumentation verbrecherischer Propaganda sind genug.
Ende des Monats wird die Arbeit an diesem Blog eingestellt. Die mehr als 1,7 Millionen Worte in den mehr als 3.000 veröffentlichten Beiträgen würden rund 17 Bücher füllen, wenn man übliche 100.000 Worte für ein Buch zugrunde legt. Auch wenn darunter viele Reblogs und Auszüge aus verlinkten Artikeln in anderen Medien sind, kann sich der eine oder andere vielleicht annähernd ausmalen, wie viel Arbeit hier investiert wurde.

Darunter ist das Schreiben und Layouten der Artikel, Produzieren ungezählter Videos und Grafiken, Verfassen von Tweets und die Administration dreier Blogs (PropagandaschauPropagandamelder und Propagandaticker) nur ein Teil der täglichen Arbeit gewesen, denn die Hauptarbeit bestand selbst­ver­ständ­lich in Recherche, Sichtung, Studium, Aus- und Bewertung sowie Archivierung einer Unmenge von Quellen und Informationen.

Regelmäßige Leser wissen, dass wir in den mit Zwangsgebühren finanzierten Staatssendern täglich, systematisch und in allen substanziellen Fragen der Innen- und Außenpolitik belogen und manipuliert werden. Wer das noch bezweifelt oder in Abrede stellt, ist entweder ein vollkommen ahnungsloser Dummkopf oder Teil dieses verbrecherischen Systems, das in den ver­gan­genen Jahren unvorstellbares Leid, Krieg, Terror, Vertreibung, Massenflucht, Ausbeutung, sowie soziale und politische Spaltung und den beginnenden Zerfall der EU bewirkt hat.

Es gehört zur Wahrheit, die Verantwortlichen als das zu bezeichnen, was sie sind: Verbrecher, Abschaum, Massen­mörder an der Wahrheit und Massen­mörder an Millionen Menschen. Da gibt es nichts zu beschönigen, nichts zu rechtfertigen und nichts zu relativieren. Wer, wissend um die deutsche und europäische Geschichte, erneut ein ganzes Volk je nach Bedarf belügt, sediert, desinformiert, spaltet, zu Krieg und Hass aufstachelt, der ist moralisch noch tiefer als die eigenen Großvätern zu verorten, denn die hatten keine Chance, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch weitgehend neue Macht der Massenmedien und der Propaganda auch nur annähernd zu durchschauen, geschweige denn, sich gegen ein totalitäres und mörderisches System zur Wehr zu setzen, das diese Macht noch vergleichsweise stümperhaft zur Waffe machte.

Die servilen Täter von heute, die Gniffkes, Klebers, Miosgas, Sievers, Buhrows, Slomkas, Atais, Lielischkies und wie sie alle heißen, kennen aber die Geschichte und sie wissen um die Macht der Medien. Sie töten die Wahrheit vorsätzlich und ohne jede Skrupel – für einen tausendfachen Judaslohn, den selbst Judas nicht hätte annehmen wollen. Sie haben nicht einen, sie haben Millionen Menschen in der vorwiegend islamischen Welt und Zehntausende Menschen in der Ukraine auf dem nicht vorhandenen Gewissen. Die Banalität des Bösen lächelt freundlich in öffentlich-rechtliche Kameras und lässt hinter einem Vorhang aus Lügen Asowund al-Kaida die Drecksarbeit machen.

Was kann man jenen empfehlen, die tatsächlich immer noch glauben, sie würden in ARD und ZDF wahrheitsgemäß, objektiv, unparteilich und umfassend informiert, so wie die Rundfunkstaatsverträge es verlangen? Ganz ehrlich? Diesen Zeitgenossen ist nicht zu helfen. Sie leben in Dummheit und sie werden eines Tages dumm sterben. Die Chance, dass sie nicht „nur“ mediale, sondern auch physische Opfer von Propaganda werden, war nie größer als heute und sie steigt täglich.

Der Krieg der neoliberalen Imperialisten gegen eine Meinungsfreiheit, die als renitenter Widerspruch aufzutreten wagt, eskaliert nicht nur in Deutschland mit Zensur und Verfolgung, sondern auch immer schärfer in den USA, wo wordpress.com zuhause ist. Es ist deshalb abzusehen, dass Bestrebungen, diesem Blog den Stecker zu ziehen, in nicht allzu ferner Zukunft erfolgreich sein werden. Wer später noch mal all die Desinformation und Propaganda der letzten 5 Jahre über den Maidan, Ukrainekrieg, Syrien, Jemen etc. nachlesen will, sollte sich beizeiten unser Offline-Paket herunterladen.“(Zitat Ende, Fettdruck wurde durch Unterzeichner hinzugefügt)

Wer alleine nur das Archiv der Propagandaschau durchstöbert, der wird erkennen müssen, dass das obige Resümee zu 5 Jahren Propaganda-Dokumentation leider nicht übertrieben ist, sondern voll und ganz den realen degenerierten Zustand der Medien beschreibt.

Ein solcher Umgang des finanziell und technisch bestens ausgestatteten „Staatsfunks“ mit der Wahrheit ist unentschuldbar und für die Klägerin in jeder Hinsicht absolut unerträglich.

Wie kann man denn angesichts einer Medienkritik, die für jeden einzelnen Sendetag unzählige Beispiele liefern kann, (noch) davon reden, dass es in „Einzelfällen“ „in bestimmten Sendungen“ (welche?) zur Verletzung der Pflicht zur objektiven und neutralen Berichterstattung kommen „kann“ oder – wie es der Beklagte in seinem angegriffenen Widerspruchsbescheid formuliert – „einzelne“ Programmangebote nur „vor dem Hintergrund persönlicher Anspräche, Erwartungen, Alters- und Geschmacksfragen“ Anlass zu Kritik bieten mögen.“

Diese Regelmäßigkeit, diese Intensität, dieser Umfang, das beweist doch eindrucksvoll, dass es in allen möglichen Sendeformaten (und nicht nur in bestimmten Sendungen) regelmäßig bzw. täglich oder gar stündlich (und nicht nur im Einzelfall) mit absoluter Gewissheit zu immer neuen massiven Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflichten kommt.

Nach den nachfolgenden vertieft dargelegten Wahrnehmungen der Klägerin werden eben regelmäßig – und nicht nur im Einzelnen – gerade nicht „alle“ bestehenden Meinungen und Tendenzen im Programm der öffentlich-rechtlichen Medien abgebildet, sondern lediglich Sonderinteressen eines politischen Netzwerks, das gerade an der Verhinderung einer auch nur einigermaßen zutreffenden Information der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande interessiert zu sein scheint.

Der Konsument der öffentlich-rechtlichen Medien erfährt nach der Überzeugung der Klägerin stets nur das, was er – gemäß der vorgegebenen Agenda dieser transatlantisch vernetzten politischen Elite (dazu nachfolgend noch mehr) – erfahren „darf“ und erfahren „soll“, damit er im Sinne der Interessen dieser Netzwerke nach Belieben manipuliert und insbesondere auch zur Zustimmung zur oft völkerrechtswidrigen Außenpolitik der USA und der Bundesregierung bewegt werden kann.

Das betrifft unzählige politische Themen von höchster Tragweite für den Weltfrieden so wie z.B. 9/11 und die daraus abgeleiteten Folgen, den Einsatz von Uranmunition von US-Streitkräften in mehreren Kriegen und die verheerenden Folgen für die betroffenen Völker und Menschen, aber auch die militärischen Interventionen in Syrien und die Beteiligung der Bundeswehr an völkerrechtswidrigen Kriegen in Syrien, Afghanistan und Serbien.

Der Kläger kann somit nicht nur „einzelne“ Verstöße gegen Programmgrundsätze, sondern die systematische, seit vielen Jahren andauernde und faktisch tägliche massive Verletzung von Programmgrundsätzen (auch) durch den Beklagten geltend machen.

Über die hierzu vorgetragenen Beispiele, die mit entsprechendem Beschaffungsaufwand problemlos ganze Bibliotheken füllen könnten, gehen die öffentlich-rechtlichen Sender – auch vor Gericht – ganz einfach hinweg. Das o.g. Archiv des Portals „Die Propagandaschau“ entspricht einer solchen Bibliothek. Und dies ist nur ein Archiv bzw. eine „Bibliothek“ von vielen Web-Portal-Archiven, die sich seit vielen Jahren kritisch mit der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung befassen.

Nicht so umfangreich, aber ebenfalls beeindruckend sind die bereits erstinstanzlich erwähnten Programmbeschwerden von F. Klinkhammer und Volker Bräutigam, die längst in die Hunderte gehen. Hier der Link: https://publikumskonferenz.de/blog/2017/05/21/programmbeschwerden-von-f-klinkhammer-und-v-braeutigam/

Das Volk darf murren und meckern, aber mit seinen Beschwerden ernsthaft befassen möchte sich der selbstherrliche öffentlich-rechtliche Rundfunk, der wegen seiner politischen Vasallentreue offenbar im Gegenzug stets auf den Beistand und Schutz der ihn kontrollierenden, politisch besetzten Gremien vertrauen darf, gerade nicht, auch nicht vor Gericht.

Mit dieser, nachfolgend noch mit zahlreichen Beispielen belegten Kritik des Klägers und seiner daraus abgeleiteten Gewissensnot hat sich der Beklagte nicht befasst.

Und solange die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so mit der Kritik der Rundfunkgebührenbeitragszahler umgehen werden, gemäß dem Motto dass einfach nicht reflektiert werden darf was nicht sein darf, solange kann sich der Beklagte in der Tat stets auf die Wiedergabe vorgefertigter Satzbausteine begnügen. Die weitere Argumentation „erledigen“ dann schon die Gerichte.

Denn würde sich ein Gericht endlich einmal mit der konkreten Kritik zahlreicher Rundfunkgebührenverweigerer – wie hier der des Klägers  – im Detail befassen, dann müsste es einräumen müssen, dass sich der gesamte Ehrgeiz der Programmverantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Medien seit Jahren schon darauf zu beschränken scheint,  nur noch als „Propagandaanstalt“ für auch zutiefst verabscheuungswürdige politische, militärische und wirtschaftliche Interessen dienen zu wollen.

Die Klärung dieser Fragen dürfte letztlich für alle Rundfunkgebührenzahler, jedenfalls für alle Rundfunkgebührenverweigerer, die sich von der höchst manipulativen, verzerrenden und den inneren und äußeren Frieden gefährdenden Desinformationskampagne der öffentlich-rechtlichen Sender zutiefst abgestoßen fühlen (müssen), von allergrößtem Interesse sein und somit in höchstem Maße von „grundsätzlicher rechtlicher und gesellschaftspolitischer Bedeutung“ sein.

Auch die zu erwartenden erstinstanzlichen Stellungnahmen des Beklagten werden absehbar lediglich ein weiteres hervorragendes Beispiel dafür sein, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mit fundierter, durch unzählige Einzelbeispiele belegte Kritik an ihrer durchweg einseitigen, realitätsverzerrenden und tendenziösen Berichterstattung umgehen: auf keinen Fall konkret auf Kritik eingehen, die man nicht widerlegen kann, sondern solche Kritik schlicht ignorieren und mit pauschalen Verweisen auf edle Programmgrundsätze – die in Wahrheit schon lange nicht mehr interessieren – übergehen.

Denn auch aus der Sicht des Beklagten „darf“ der Beitragszahler lediglich die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren, und das ist in Wahrheit das einzige „Recht“, das er hat. Denn der Beitragszahler soll in Wahrheit kein effektiv wahrnehmbares Recht haben, damit er sich selbst gegen die abstoßendste Grimasse öffentlich-rechtlicher Desinformation und Manipulation zur Wehr setzen kann.

Die Sender sollen also auch weiterhin – auch noch im Namen von „Demokratie“ und „Meinungsvielfalt“ – ganz einfach machen dürfen was sie wollen und dem Volk insbesondere auch tagtäglich selbst die dreisteste Lüge als Wahrheit verkaufen dürfen, und das Einzige, was der Mensch in Wahrheit dagegen unternehmen kann und darf, ist das Abschalten des Fernsehers oder – noch besser – die Verbringung des Fernsehers auf den Sperrmüll.

Der Kläger lehnt somit aus Gewissensgründen nicht nur „bestimmte“ Programminhalte bzw. Organisationsformen, sondern das gesamte System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab, das ihn mit einer Mischung von „Brot-und-Spiele“-Unterhaltungsformaten und einem dichten Netz von Fake-News und regelrechten Propagandamärchen schlicht für dumm verkaufen und bloß von authentischen Informationen über bedeutsame Vorgänge des weltpolitischen Zeitgeschehens abschneiden und zugleich die gesamte öffentliche Meinung und damit auch sein soziales Umfeld manipulieren will.

Natürlich sähen die öffentlich-rechtlichen Sender es gerne, dass hier „offenbleiben“ kann, ob eine Ablehnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit gestützt werden kann. Denn was angeblich offenbleiben kann, das muss ja gar nicht erst behandelt werden. Darüber darf man dann generös hinweggehen. Wie bequem ein solches Argumentationsmuster doch ist.

Denn ganz gleich, welche Gründe der Gebührenzahler für seine Ablehnung aus Gewissensgründen hat und wie viele konkrete Einzelfälle zu dieser Ablehnung geführt haben: „die Zahlung einer Abgabe als solche“ kann ja angeblich nicht mit der Äußerung eines weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses verbunden sein. Ist das wirklich so?

In Wahrheit muss es jeden redlichen Menschen schwer belasten, wenn er Kriegspropaganda, Desinformation, Verharmlosung von Terroristen, Fake-News und oberflächliche Kultur-Events finanzieren soll, die zuweilen auch noch einen satanischen Hintergrund haben oder zu haben scheinen (die teilweise satanische Dimension der „Pop-Kultur“ kann hier aber nicht weiter vertieft werden, aber dazu würden sich viele abstoßende Beispiele liefern lassen).

Egal also, für welchen Propaganda-Dreck der Bürger sein Geld hergeben muss, die Zahlung als solche kann seinen Glauben und sein Gewissen nie belasten? Kann das angesichts dieser systematischen und teilweise alle Grenzen des Anstands überschreitenden Desinformation denn wirklich ernst gemeint sein?

Welcher Richter kann denn sagen, dass das Gewissen eines redlichen Menschen – selbst dann, wenn er nicht religiös sein sollte – durch eine solche Propaganda nicht massiv vergewaltigt wird?

Müsste der Kläger erst als „strenggläubiger“ Christ gelten, so wie es in einigen VG-Urteilen verlangt wird (wenn jemand seine Rundfunkgebührenverweigerung mit seinem christlichen Glauben rechtfertigt) und ggf. sogar auch auf jedwede Technik verzichten, damit seinem Gewissen eine entscheidungsrelevante Dimension zukommt?

Es ist nach diesseitiger Auffassung nicht sachgerecht, in diesem Kontext zwischen „strenggläubigen“ (bloß unterstellt, dass so ein Glaube überhaupt objektiv definiert und überprüft werden kann) und weniger streng gläubigen und ggf. nicht gläubigen Menschen zu unterscheiden.

Jeder Mensch hat ein Gewissen, und die Frage, ob er die Stimme seines Gewissens vernimmt, sollte nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, ob sich ein Mensch bloß in Worten zu einem bestimmten Glauben bekennt oder nicht, zumal die Glaubensfreiheit eben auch das Recht beinhaltet, seinen Glauben nicht öffentlich bekennen zu müssen.

Welcher Richter hätte also das Recht, das Gewissen des Klägers für geringer zu achten als das Gewissen eines Menschen, der sich als strenggläubig ausgibt und auf weitestgehend auf Kommunikationstechniken verzichtet?

Welcher Richter darf dieses Gewissen überhaupt relativieren oder auch nur in Frage stellen oder gar näher untersuchen wollen? Etwas so höchstpersönliches wie die Stimme des Gewissens ist nicht „objektiv“ überprüfbar, jedenfalls nicht in einem Gerichtsverfahren und auch nicht unter Achtung der Würde des Menschen.

Nach der Überzeugung des Klägers würde es ihn in seiner Menschenwürde verletzen, wenn man sein Gewissen als die Stimme seinesHerzens, das durch seine Lebenserfahrungen geprägt worden ist, auch nur von Kriterien abhängig macht, die ein Dritter – und sei es ein Richter – definiert.

Damit kommen wir zu den nächsten Argumenten, die die Beklagte – so wie andere Rundfunkanstalten – absehbar noch vorbringen wird:

Denn schließlich entscheiden ja erst die angeblich so demokratisch gewählten Gremien in den Rundfunkanstalten oder in den Parlamenten über die konkrete Verwendung der Mittel.

Wie der Kläger aufzeigen kann, hat aber auch das Urteil des BVerfG vom 25.3.2014 – 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11 zur Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichts daran geändert, dass die öffentlich-rechtlichen Medien ganz offensichtlich ausnahmslos einer ungeschriebenen transatlantischen Agenda folgen (wird nachfolgend noch weiter vertieft).

Nach der oft zitierten Rechtsprechung des BVerfGs (BVerfG, Beschluss vom 18.4.1984 – 1 BvL 43/81), die in einem anderen Kontext ergangen ist, soll der Schutzbereich der Gewissensfreiheit nur so weit reichen wie der eigenen Verantwortungsbereich des Grundrechtsträgers. Und da sich eine Einwirkung auf die Rundfunkteilnehmer nur die konkrete Programmgestaltung realisieren lassen könne, diese aber nicht im Verantwortungsbereich der Beitragszahler liege, wäre der Schutzbereich der Gewissensfreiheit hier nicht eröffnet.

Mit dieser Argumentation wird regelmäßig verneint, dass der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG überhaupt „tangiert“ sei.

Die richtige Frage wäre hier: Liegt es denn nicht in Wahrheit im gesellschaftlichen Verantwortungsbereich aller Menschen, auch des Klägers, der Stimme ihres Gewissens und ihrer religiösen oder weltanschaulichen Grundhaltung gerade auch dadurch Geltung zu verschaffen, dass sie jedwede Finanzierung von Lüge und Hetze ablehnen, durch die der innere und äußere Friede und die Völkerverständigung abgelehnt wird?

Oder soll die o.g. Rechtsprechung bedeuten, dass der Bürger auf Grund des Zwangs zur Zahlung der „Abgabe“ Rundfunkgebührenbeitrag kein schlechtes Gewissen haben muss, weil ja erst die Verantwortlichen der Sender – durch ihre Programmgestaltung und realitätsverzerrenden Programm- und Nachrichteninhalte – ihr Gewissen und die Überbleibsel ihres Glaubens an einen Gott der Nächstenliebe belasten (müssen oder können)?

Das könnte der Kläger nur wie folgt verstehen: Er ist also ohne „Schuld“ bzw. darf ohne Gewissensbisse leben, weil andere (was zuverlässig zu erwarten ist) ihr Geld (zweckfremd) verwenden und durch ihre Programmentscheidungen letztlich alle Schuld auf sich laden? Na, wenn das mal kein Trost ist!

Für den Kläger wird die Gewissensnot durch ein solches Konstrukt nicht besser.

Mit dem Kunstgriff ließe sich dann ja auch wirklich alles „mit reinem Gewissen“ finanzieren:

Der Kläger könnte dann auch getrost die Aktien einer Rüstungsfirma bestellen, die Uranmunition produziert, da ja erst der Vorstand dieser Firma darüber entscheiden wird, ob und wo diese Uranbomben eingesetzt werden.

Auch könnte er getrost weiter seinen Beitrag an den Beklagten zahlen, da ja die Verantwortlichen der Sender darüber entscheiden, ob die die tägliche Desinformation irgendwann vielleicht doch einmal beendet wird und ob endlich (z.B.) auch über die wahren Hintergründe und Folgen von 9/11 und dem Einsatz von Uranmunition berichtet wird (dazu nachfolgend noch mehr). Ist schließlich doch egal, wenn weltweit Kriege geführt werden und Menschen sterben, die auf die offiziellen Falschdarstellungen zu 9/11 basieren.

Die entscheidende Frage ist also nicht und kann nicht sein, „wer“ auf Grund gesetzlicher Aufgabenzuweisung die Verantwortung für die Programmgestaltung hat, sondern ob dieser Verantwortungsträger dieser Verantwortung auch tatsächlich gerecht wird.

Ansonsten hätten wir hier das Bekenntnis einer Rechtsprechung zu einer „Staatsform“, bei der der Bürger – jedenfalls, wenn es um die öffentlich-rechtliche Medienpropaganda geht – keine wirksame Kontroll- und Einspruchsmöglichkeit mehr hat und nur noch schön artig Steuern, Gebühren und Beiträge zahlen darf. Der Bürger trägt ja keine Verantwortung mehr, denn nach dem Gesetz entscheiden stets Andere wie sie mit dem ihnen gesetzlich auferlegten Pflichtenprogramm umgehen.

Ein solches System beschreibt aber keine effektive Gewaltkontrolle mehr, sondern das genaue Gegenteil: Kontakte und Netzwerke in Politik und Medien wären dann alles- und einzigentscheidend, der Bürger wird komplett von jeder Einflussmöglichkeit abgeschnitten.

Entgegen der einer weitverbreiteten Annahme ist der Schutzbereich der Gewissens- und Religionsfreiheit durch die Erhebung von Rundfunkgebühren, die seit Jahren konstant und absolut zuverlässig in größtem Umfange gerade auch für rundfunkstaatsvertragswidrige Zwecke verwendet, somit sehr wohl „berührt“ bzw. tangiert.

Solange das so ist, müssen sich Beitragszahler wie der Kläger dagegen wehren können. Und wenn ihnen sonst nichts mehr bleibt, dann zumindest durch die Verweigerung der Rundfunkgebühr bzw. durch die Befreiung von derselben.

Der Empfänger der Beitragszahlungen dürfte andernfalls machen was er will, denn er hat ja die Freiheit über den Beitragshaushalt zu entscheiden (bloß unterstellt, dass er diese Freiheit angesichts bereits erstinstanzlich dargestellter transatlantischer Netzwerke, denen gerade die sog. „Alpha-Journalisten“ angehören, überhaupt hat).

Eine solche Betrachtung hat somit ersichtlich den falschen Bezugspunkt gewählt.

Entscheidend ist und muss sein, wie die „haushaltsrechtliche Verwendungsentscheidung“ bzw. die Umsetzung der „Programmfreiheit“ denn in der Realität tatsächlich aussieht und ob sich die öffentlich-rechtlichen Sender damit noch an ihre eigenen Programmgrundsätze halten oder nicht.

 So heißt es auf der Webseite der ARD unter dem Link „Die ARD“, abrufbar unter:

http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/abc-der-ard/Programmgrundsaetze/554870/index.html

im Hinblick auf diese Programmgrundsätze (Zitat):

„Mit unterschiedlichen Formulierungen im Einzelnen sind für die Landesrundfunkanstalten heute zumeist folgende Punkte geregelt: 1) die Verpflichtung auf die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik, 2) die Achtung der Menschenwürde, 3) die Aufforderung, für Frieden, Freiheit und Völkerverständigung einzutreten, 4) die Pflicht, das gesellschaftliche Meinungsspektrum möglichst umfassend und fair widerzuspiegeln, 5) die Verpflichtung zu wahrheitsgetreuer und sachlicher Berichterstattung sowie zur sauberen Trennung von Nachrichten und Kommentaren …“

Was hat die hier kritisierte Programmgestaltung, die sich auf einen Zeitraum von vielen Jahren bezieht, noch mit diesen Programmgrundsätzen zu tun?

Wie der Vortrag der Klägerin beweist, scheinen die öffentlich-rechtlichen Sender unter „rechtsstaatlicher Distanz“ etwas gänzlich anderes zu verstehen.

Eine solche „rechtsstaatliche Distanz“ hat u.a. während des Syrienkrieges dazu geführt, dass in den tagtäglichen Nachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Sender sogar gekaufte Mörder- und Terroristenbanden als „Rebellen“ verharmlost worden sind.

Einige Beispiele?

Alleine die Durchsicht von Webseiten wie „Die Propagandaschau“ oder der – in ihrer Wortwahl durchweg sehr sachlichen, aber in inhaltlicher Hinsicht stets sehr bestimmten zahlreichen Programmbeschwerden der „Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“ (insbesondere von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam verfasst) liefert zahlreiche konkrete Beispiele für die „Verharmlosung“ syrischer Terroristen. Schon das googeln der Begriffe „Terrorist verharmlost“ führt zu dutzenden Fundstellen.

Nachfolgend eine kleine Auswahl solcher Fundstellen, die durchaus den Tatverdacht einer Strafbarkeit nach den §§ 140 und 130 StGB begründen dürften und in denen regelmäßig auch Verantwortliche für diese Terroristen-Werbung benannt werden:

  1. ARD tagesschau: Rolf-Dieter Krause verschweigt und verharmlost syrische Terroristen

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2015/10/14/rolf-dieter-krause-verschweigt-und-verharmlost-syrische-terroristen/

2.

Von ARD und ZDF als „Rebellen“ verharmlost: FSA-Folterer aus Aleppo steht in Münster vor Gericht

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2017/08/15/von-ard-und-zdf-als-rebellen-verharmlost-fsa-folterer-aus-aleppo-steht-in-muenster-vor-gericht/

3.

Die ARD-Kriegspropaganda und die Nusra-Front: In Syrien „Rebellen“, in Deutschland Terroristen

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2017/03/02/die-ard-kriegspropaganda-und-die-nusra-front/

4.

ARD und ZDF unterdrücken den islamistisch-terroristischen Hinter­grund des Bus-Mahnmals in Dresden

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2017/02/08/ard-und-zdf-unterdruecken-den-islamistisch-terroristischen-hintergrund-des-bus-mahnmals-in-dresden/

5.

ARD und ZDF verharmlosen islamistische Terroristen als „Rebellen“

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2015/12/27/ard-und-zdf-verharmlosen-islamistische-terroristen-als-rebellen/

6.

IS-Terroristen bekommen freies Geleit aus Vorort von Damaskus – wo sie laut ARD gar nicht sind

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2015/12/26/is-terroristen-bekommen-freies-geleit-aus-vorort-von-damaskus/

7.

ARD: Terrorunterstützer Gniffke verharmlost al-Nusra in der tagesschau erneut als „Rebellen“

https://propagandaschau.wordpress.com/2015/12/09/ard-terrorunterstuetzer-gniffke-verharmlost-al-nusra-in-der-tagesschau-erneut-als-rebellen/

8.

Unglaublich: ARD tagesschau verharmlost Bombenanschläge auf Stromversorgung als politischen „Aktivismus“

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2015/11/22/unglaublich-ard-tagesschau-verharmlost-bombenanschlaege-auf-stromversorgung-als-politischen-aktivismus/

9.

Die ARD-Kriegshetzer und Unterstützer militanter Putsche, Faschisten und Terroristen echauffieren sich über einen gebastelten Galgen

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2015/10/15/die-ard-kriegshetzer-und-unterstuetzer-militanter-putsche-faschisten-und-terroristen-echauffieren-sich-ueber-einen-gebastelten-galgen/#more-16018

10.

ARD-Programmbeschwerde: Sympathiewerbung für die Terrormilizen in Syrien

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2017/12/29/ard-programmbeschwerde-sympathiewerbung-fuer-die-terrormilizen-in-syrien/

11.

Carsten Kühntopp verbreitet in der ARD weiter Terrorpropaganda für Islamisten und Salafisten in Syrien

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2017/12/27/carsten-kuehntopp-verbreitet-in-der-ard-weiter-terrorpropaganda-fuer-islamisten-und-salafisten-in-syrien/

12.

Kein Thema für ARD und ZDF: „Moderater Rebell“ der al-Nusra bei Großeinsatz in Leipzig festgenommen

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2017/05/06/kein-thema-fuer-ard-und-zdf-moderater-rebell-der-al-nusra-bei-grosseinsatz-in-leipzig-festgenommen/

13.

Nach der Befreiung von Ost-Aleppo bleiben von der Terror-Propaganda in ARD und ZDF nur Trümmer

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2016/12/27/nach-der-befreiung-von-ost-aleppo/

14.

ARD, DLF und ZDF verharmlosen vorsätzlich und systematisch islamistischen Terrorismus in Syrien

Fundstelle:

https://propagandaschau.wordpress.com/2016/12/21/ard-dlf-zdf-verharmlosen-terrorismus-in-syrien/

15.

(Damit nicht der Eindruck entsteht, nur deutsche Journalisten, Wissenschaftler etc. würden sich mit den wahren Hintergründen des Krieges in Syrien befassen, sei – stellvertretend für viele vergleichbare Beiträge – auf folgende Fundstelle verwiesen:)

Syrienkrieg: Wissenschaftler und andere Experten klären auf

Fundstelle:

http://blauerbote.com/2017/10/06/syrienkrieg-wissenschaftler-und-andere-experten-klaeren-auf/

16.

Aktivisten im syrischen Kafranbel-Der Kampf für ein Syrien ohne Waffen

Fundstelle:

https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=44&t=1176

16.

(Und dass die deutschen Leitmedien oft „Wie im dritten Reich, aber subtiler“ agieren, wird ebenfalls in zahlreichen Veröffentlichungen wie dem Buch „Lügen die Medien“ von Jens Wernicke thematisiert, siehe hierzu folgende Fundstelle (aus einer Quelle, die westliche Leitmedien sicherlich nicht wertschätzen):

Fundstelle:

https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20170915317444039-deutsche-medien-kritik-buch/

17.

Wenn von Mitgliedern der „White Helmets“ für „Propagandazwecke“ allem Anschein nach sogar ein Kind vor laufender Kamera umgebracht wird, dann ist das freilich für unsere „Leitmedien“ auch keine Nachricht wert, damit bloß nicht der Eindruck entsteht, dass Mitglieder dieser Gruppierung – durch den „Alternativen Friedensnobelpreis“ auch noch geadelt – möglicherweise bloß die kriminellen Hampelmänner einer politischen Agenda sind, siehe Fundstellen:

http://blauerbote.com/2017/03/24/kind-fuer-propagandavideo-ermordet/

https://deutsch.rt.com/international/41614-white-helmets–unabhangige-humanitare/

18.

Dass es doch höchst bemerkenswert ist, „Wenn Terroristen zu Regimegegnern werden“, hat sogar Spiegel-Online im Hinblick auf Terrorakte im Irak bereits am 6.1.2006 thematisiert, und niemand wird dem Spiegel vorwerfen können, dass er sich im Hinblick auf „unliebsame Regime“ um Mäßigung in seiner Berichterstattung bemüht, siehe:

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/tagesschau-eklat-wenn-terroristen-zu-regimegegnern-werden-a-393855.html

Die Verzerrung der Realität hat also auch in der „Tagesschau“ schon eine lange Tradition, die bereits vor dem Konflikt in Syrien gepflegt worden ist.

19.

ARD-Terror-Reklame – Die Tagesschau liebt islamistische „Rebellen“

Fundstelle:

http://www.rationalgalerie.de/schmock/ard-terror-reklame.html

20.

Benötigen ein Gericht noch weitere Fundstellen? Es gibt noch unzählige weitere Fundstellen zur „einseitigen Kriegspropaganda“ und „Instrumentalisierung von islamistischen Terroristen“, siehe u.a.:

https://deutsch.rt.com/inland/40057-programmbeschwerde-gegen-ard-tagesschau-desinformation/

https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=44&t=1370

http://www.medienanalyse-international.de/braeutigam.html

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/20470/die-20-uhr-wirklichkeit/

Und für diese Propaganda soll der Kläger auch noch zur Zahlung von Rundfunk-Gebühren verpflichtet werden, damit er durch diese Zahlung faktisch Beihilfe zur öffentlich-rechtlichen Dauerwerbesendung für Terroristen leistet, die bloß im Interesse ihm nicht einmal bekannter mächtiger „Eliten“ liegen dürfte, die in Syrien unredliche Ziele mit völkerrechtswidrigen Mitteln durchsetzen wollen?

Dass es einen „Einfluss von Eliten auf Leitmedien und Alpha-Journalisten“ gibt, wurde schon vor Jahren in der Dissertation von Uwe Krüger nachgewiesen, die unter dem Titel „Meinungsmacht – Der Einfluss von Eliten auf Leitmedien und Alpha-Journalisten – eine kritische Netzwerkanalyse“ veröffentlicht worden ist und einen solchen Einfluss mit wissenschaftlicher Akribie offenbart hat.

Wirklich überraschend ist diese Entwicklung freilich nicht, wenn man berücksichtigt, welche Interessengruppen für den Inhalt der Berichterstattung – nicht nur in der westlichen Welt – verantwortlich sind.

Die Frage, ob die Berichterstattung in der gesamten westlichen Welt in Wahrheit nicht von sehr wenigen einflussreichen Gruppen „kontrolliert“ bzw.  regelrecht „gesteuert wird“, war auch Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung, deren Ergebnisse dann unter dem Titel

„Die Propaganda-Matrix des Council on Foreign Relations“,

veröffentlicht worden sind und die für jedermann unter dem folgenden Link kostenlos abrufbar sind:

https://propagandaschau.wordpress.com/2017/09/09/die-propaganda-matrix/

Wer also – wie der Kläger – aus Glaubens- und Gewissensgründen und aus seiner grundsätzlichen Ablehnung völkerrechtswidriger Kriege den öffentlichen Rundfunk (bzw. speziell das Fernsehen) ablehnt, wird durch den Rundfunkbeitrag gezwungen, gerade auch solche Beiträge wie die oben Genannten zu finanzieren.  Ein solcher Zwang verletzt die in Art. 4 GG garantierte Gewissensfreiheit des Klägers.

Die dafür verantwortlichen Redakteure sind „allen Bürgern in gleicher Weise verantwortlich“? Tatsächlich? Wie zeigt sich denn konkret diese Verantwortlichkeit? Welche Konsequenzen hatte es denn in den letzten Jahren, dass etliche Mitarbeiter des öff.-rechtl. Rundfunks ihrer Verantwortung und den Programmgrundsätzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gerecht geworden sind? Müssen hierfür noch ein paar dutzend oder hundert Beispiele nachgetragen werden? Oder reichen auch die gesammelten Inhalte des Online-Portals „Die Propagandaschau“ und die anderen genannten Quellen immer noch nicht aus?

Muss ein Kläger einen ganzen Lkw voll mit fundierter Programmkritik vorfahren, wenn alles für jedermann online zugänglich ist?

Wie zeigt sich diese Verantwortung, wenn unzählige Programmbeschwerden etc. – soweit bekannt – in den vergangenen Jahren nicht dazu geführt haben, dass die verantwortlichen Redakteure und Nachrichtensprecher für derart abstoßende Terroristen-verharmlosungen in hohem Bogen aus den Sendern geflogen sind?!

Die Realität sieht doch eher so aus, dass z.B. der Intendant des Beklagten – Prof. Dr. Kai Kniffke – seit 2006 Erster Chefredakteur von ARD aktuell in Hamburg und damit in besonderem Maße (mit-)verantwortlich für die in der Klage kritisierten Sendungen von Tagesschau und Tagesthemen zum Intendanten des SWR gewählt werden konnte.

Eine solche Karriere eines Chefredakteurs für fortgesetzte und oft auch unverzeihliche „Fehler“ mag beweisen, dass gefällige Systemtrolle für ihre „Dienste“ allem Anschein nach stets zu gegebener Zeit fürstlich honoriert werden, ist aber aus der Sicht des Klägers ganze Galaxien von dem „gerechten Lohn“ entfernt, der für derart abstoßende Desinformation unter christlich-ethischen Maßstäben wohl angemessen wäre.

So sieht sie also aus, die „wirksame“ „öffentliche“ Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender durch Rundfunk- und Verwaltungsräte. In diesem System kann und darf nur noch Karriere machen, wer „systemkonform“ ist, und das heißt – jedenfalls zur Zeit – wer keine Kritik an gewissen „offiziellen“ Narrativen übt (u.a. gegenüber der Nicht-Berichterstattung zu 9/11 und der Nichtberichterstattung zum Einsatz von Uranmunition) und sich – u.a. – auch schön fleißig an der russophoben Medienhetze beteiligt.

Genau das ist es, was den Kläger so sehr erbost und was er in ihrem Widerspruch mit deutlichen Worten kritisiert hat.

Eigentlich dachte der Kläger, dass eine „Änderung des Grundgesetzes“ – sei es nun durch Änderung von geschriebenen Gesetzen oder (faktisch) durch eine Veränderung der öffentlich-rechtlichen Berichterstattungspraxis – durch welche die in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden, gem. Art. 79 Abs. 3 GG „auf ewig“ unzulässig sei.

Zu den in Art. 1 GG niedergelegten Grundsätzen zählt gem. Art. 1 Abs. 2 GG auch das folgende Bekenntnis des deutschen Volkes „zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Das ZDF hat in gewissen Kreisen aber längst den Spitznamen „Zerstör den Frieden“, siehe Beitrag „ZDF – „Zerstör den Frieden“ von Sputnik Deutschland von 8.4.2019, abrufbar unter:

https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20190408324631666-zdf-kleber-krieg-russland/

In diesem Beitrag wird u.a. auch an einen der vielen Skandale von und mit Claus Kleber erinnert (Zitat): „74 Jahre nach dem Ende des verheerenden Weltenbrands, der etwa 50 Millionen Menschen das Leben kostete, verkündete der ZDF-Moderator (Claus Kleber) bei der Anmoderation im „Heute-Journal“ den Einsatz deutscher Truppen gegen Russland, der nicht stattgefunden hat.“

Claus Kleber ist nach dieser Logik bestens für die höchsten Ämter qualifiziert, wenn er z.B. in seinem Interview mit dem Siemens-Vorstandsvorsitzenden Joe Kaeser für seinen Besuch in Russland massiv kritisiert hat, denn mit den bösen Russen auch nur reden oder sogar geschäftliche Kontakte mit denen pflegen, das darf ja keiner mehr, siehe u.a.:

www.youtube.com/watch?v=67-GXT8ampg

Für die Besuche von deutschen Politikern und Firmenvertretern in den USA hat Kleber wohl noch nie jemanden kritisiert, so heftig schon gar nicht.

Falls die Wirkung des Entertainments mit den fiktiven Captain-America-Abenteuern nachlässt, dann ist das also kein Problem. Dafür haben wir Leute wie Claus Kleber.

Zudem gehört zu den in Art. 20 GG niedergelegten Grundsätzen gem. Art. 20 Abs. 4 GG das Recht zum (jedenfalls passiven friedlichen) Widerstand gegen „jeden, der es unternimmt, diese verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.

Auf dieses Widerstandsrecht hat sich der Kläger in der vorgerichtlichen Korrespondenz ausdrücklich bezogen.

Worin besteht denn nun (noch) das Widerstandsrecht des Klägers, wenn sie eine öffentlich-rechtliche kriegstreibende Propagandaveranstaltung finanzieren „darf“, bei der die gesetzlich vorgesehenen Kontrollgremien wie Rundfunkräte offensichtlich systematisch versagen und Programmbeschwerden regelmäßig keinerlei personelle oder auch nur sonstige Konsequenzen auslösen, einmal davon abgesehen, dass „Redakteure“ wie Dr. Kai Kniffe, die in den letzten Jahren wohl für die meisten Programmbeschwerden gesorgt haben, dafür auch noch mit der höchst lukrativen Stelle eines Intendanten abgefunden werden?

Der Kläger empfindet das so, dass er wohl erst dann – und nur dann – noch die Faust zum Widerstand heben darf, wenn er unweit von ihrer Wohnung Atompilze in die Atmosphäre steigen sieht. Dann ist es aber „vielleicht“ zu spät.

Es ist folglich vollkommen gleichgültig, wer im Sender von Jahr zu Jahr über die Verwendung der Haushaltsmittel entscheidet, mit denen der Zahlungspflichtige auch solche Sendeformate finanzieren muss, wenn seit Jahren tagtäglich und somit höchst regelmäßig bzw. konstant zu beobachten ist, dass diese Mittel für abstoßende Desinformation und regelrechte Propaganda, insbesondere auch gegen die Russische Föderation und den syrischen Präsidenten, missbraucht worden sind.

Man kann folglich auch nicht – vollkommen an der Realität vorbei – pauschal behaupten, dass ja „nicht feststeht“, für welche Programme und Programminhalte der Beitrag des jeweiligen Schuldners verwendet wird.  Diese Argumentation wird von den öffentlich-rechtlichen Sendern aber regelmäßig bemüht.

Auf Grund der tagtäglichen, seit etlichen Jahren konstant betriebenen Desinformation steht aber doch vielmehr eindeutig von vornherein fest, dass – jedes Jahr und Tag für Tag – weitere transatlantische Lügen und Halbwahrheiten unter das Volk gestreut werden, damit es z.B. ganz ordentlich den Putin und den Assad hasst und darauf hofft, dass die NATO endlich den Aggressoren Putin in die Knie zwingt und die netten „Rebellen“ endlich den bösen Assad aus seinem Amt verjagen.

Schließlich soll – so der Eindruck des Klägers – der Westen bzw. die USA bestimmen, wer im Nahen Osten, in Russland oder sonst wo zu regieren hat,  wer dort welche Vorstellungen zu vertreten und mit dem Westen zu teilen hat und wer bei wem welche Produkte kaufen darf. So sieht offenbar das Verständnis von Demokratie und Völkerrecht bzw. dem Selbstbestimmungsrecht der Völker bei den Verantwortlichen des öff.-rechtl. Rundfunks aus.

Wird mit diesen Feststellungen nicht die Antwort auf die Frage entbehrlich, ob die Sendetätigkeit des öff.-rechtl. Rundfunks wirklich noch „gerade“ vom „verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Vielfaltsicherung und der Programmfreiheit“ geprägt sein kann?

Die von dem Kläger hier neu angeführten Beispiele beweisen eindrucksvoll, dass die Sendetätigkeit des öff.-rechtl. Rundfunks – besonders im Nachrichtenwesen – „gerade“ von dem Willen zur Verbreitung einer Vielfalt an Teil- und Unwahrheiten und hinsichtlich der Benennung der wahren Ursachen vieler bedeutsamer Ereignisse und Entwicklungen von äußerster „Unfreiheit“, ein paar unbequeme Wahrheiten aussprechen zu dürfen, „geprägt“ ist.

Soweit es die einseitige „Bericht“-Erstattung (nicht über, sondern) gegen Staaten wie die Russische Föderation oder Syrien betrifft, die bei den Verwaltern transatlantischer Interessen aus irgendwelchen Gründen in Ungnade gefallen sind, dann gibt es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerade keine (Meinungs-)„Vielfalt“, sondern ausnahmslos nur solche – offen oder versteckt verbreiteten – Botschaften, die die Regierung dieser Länder in ein (sehr) schlechtes Licht rücken. Und es ist nicht dementierbar, dass damit eine Stimmung im Volk gegen die Regierungen und Völker solcher Länder aufgebaut werden soll, damit das Volk jede noch so aggressive Politik gegen solche Länder billigt. Hauptsache, es gibt keinen Frieden im eurasischen Raum. Zur Erreichung dieses Ziels erscheinen dann alle rhetorischen und propagandistischen Tricks erlaubt.

Wie ist es denn mit der Rundfunk- und Programmfreiheit vereinbar, dass zahlreiche Alpha-Journalisten in transatlantischen Netzwerken organisiert sind und sich dadurch allem Anschein zu bloßen (allerdings sehr gut bezahlten) Nachrichtensprechern des US-Außenministeriums und der NATO gemacht haben, siehe hierzu u.a.:

https://propagandaschau.wordpress.com/2016/07/02/auch-der-mdr-agiert-ganz-schamlos-als-niederlassung-der-nato-russische-propaganda-abwehren/

In diesem Kontext wird abermals an die bereits o.g., unter dem Titel „Meinungsmacht“ erschienene Dissertation von Uwe Krüger und die auf dem Portal „Swiss Propaganda-Research“ abrufbare Veröffentlichung erinnert.

Dass transatlantische Netzwerke heimlich die Demokratie unterwandern, ist aber auch Gegenstand von Sachbüchern wie „Die Macher hinter den Kulissen“ von Hermann Ploppa. Somit kann niemand sagen, dass die Informationen zur Aufklärung der Hintergründe und Strukturen dieser Netzwerke nicht zugänglich seien.

In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, welche Konsequenzen es ganz offensichtlich für Mitarbeiter der öff.-rechtl. Sender hat, wenn sie  – ob nun zu 9/11 oder zu den Folgen von Uranmunition – öffentlich Wahrheiten aussprechen, die nicht in eine übergeordnete politische Agenda zu passen scheinen.  Dokumentarfilmer wie Frieder Wagner – wegen ihrer Dokus über Uranmunition (Siehe YouTube-Video: „Der Arzt und die verstrahlten Kinder von Basra – die Folgen von Uranmunition“) bekommen dann einfach keine Aufträge mehr und fliegen somit faktisch raus.

Was hat denn eine solche Personalpolitik, die Kritiker mundtot macht und transatlantisch vernetzte und „systemhörige“ „Journalisten“ in wichtige Schlüsselpositionen hebt, mit „Demokratie“ und „Meinungsvielfalt“ zu tun? Eine solche Personalpolitik beweist eindrucksvoll das genaue Gegenteil und erinnert an eine staatliche Zensurpolitik im Sinne eines Staatsmodells DDR 2.0.

In so einem von Angst beherrschten System können letztlich nur Opportunisten und Duckmäuser Karriere machen, die Redlichen und Mutigen müssen schweigen, oder sie fliegen raus. Genau diese Entwicklung verfolgt die Klägerin mit großer Sorge. Sie fragt sich: „Ist es denn wieder soweit? Ist Deutschland wieder zur Quasi-Diktatur geworden, in der die Wahrheit wieder nach politischen Vorgaben unterdrückt und ausgeblendet werden kann?“

Entgegen der Ansicht einiger Gerichte hängt die „Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten und die Vielfalt ihrer Programme“ somit eben nicht nur von der „Finanzierung“ bzw. vom Aufkommen der Beitragszahler ab.

Die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten hängt in Wahrheit maßgeblich davon ab, wer dort mit welchen persönlichen Hintergrund Karriere macht und die wichtigsten Schlüsselpositionen (insbesondere: Intendant, Chefredakteur von Nachrichtensendungen, Nachrichtensprecher) besetzen darf.

Wenn alle in höchster Position aus dem gleichen transatlantischen Club kommen, dann ist es nach der Überzeugung der Klägerin mit der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwangsläufig dahin.

Das ist kein Geist, den die Rechtsprechung unterstützen sollte, wenn sie im Volk nicht ihr Ansehen verspielen will.  Diese Strukturen sollten vielmehr öffentlich – und auch vor Gericht – thematisiert werden.

Das BVerfG wird „im Internet“ für sein Urteil vom 18. Juli 2018 jedenfalls mit Hohn und Spott überzogen, soweit es dort einfach pauschal ausgeführt hat, wofür der Rundfunkgebührenbeitrag erhoben wird, ohne auch nur ansatzweise zu hinterfragen, ob dies überhaupt der Realität entspricht, siehe u.a.:

Opfer und Täter in einem? – Bundesverfassungsgericht beschädigt sich erneut durch Ignoranz

Es fehlt also gerade nicht an konkreten „Anknüpfungspunkten“ für die Annahme, dass die Finanzierung eines solchen, übergeordneten politischen Interessen dienenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkkartells, das Mitarbeiter für die Äußerung von unliebsamen Wahrheiten abstraft und Mitarbeiter für die Verbreitung nachweislicher Fake-News nicht antastet,  nicht nur eine „persönliche“ „Unbilligkeit“ ist, sondern etwas darstellt, was die Gewissens- und Glaubensfreiheit eines Menschen – wie hier des Klägers – zutiefst belasten muss.

Der Kläger ist sich in Kenntnis der deutschen Geschichte seiner historischen Verantwortung bewusst, lehnt aber jede Indoktrinierung mit einem Schuldkomplex, die aus seiner Sicht ein Dauerthema des öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramms zu sein scheint, nachdrücklich ab.

Vielmehr würde sich angemessene Dokumentationen wünschen, die sich z.B. differenziert mit der Kriegsschuldfrage zum 1. Weltkrieg befassen.

Angesichts der Selbstverständlichkeit, mit der aktuell „wegen“ der „Corona-Krise“ weltweit massiv in die Rechte und Freiheiten von Menschen auf der Basis weitreichender, kurzfristig durch die Parlamente gepeitschter (wirklich rechtsstaatlicher??) Gesetze, Verordnungen und Allgemeinverfügungen eingegriffen wird, wären doch auch mahnende Stimmen sinnvoll die daran erinnern, dass im Jahre 1933 schon einmal im Rahmen einer Art „Schock-Strategie ein Staatsstreich erfolgt ist.

Und wo findet aktuell ein kritischer Diskurs dazu statt, ob es für diese weitreichenden Eingriffe in die die Freiheiten und Rechte unzähliger Menschen und in das gesamte Kultur- und Wirtschaftsleben überhaupt eine Rechtfertigung gibt? Warum werden die kritischen Stimmen von renommierten Virologen / Mikrobiologen / Ärzten etc. nicht im Rahmen eines öffentlichen Diskurses gewürdigt?

Zur Vertiefung wird auf folgenden Link gewiesen:

www.nachrichtenspiegel.de/2020/03/27/petition-gegen-grundrechtsentsorgung-und-drohenden-systemkollaps-im-windschatten-medial-politischer-desinformation/

Es ist jedenfalls bezeichnend, dass ein Kritiker wie Dr. Wodarg kürzlich in der Satiresendung „Die Anstalt“ gezielt lächerlich gemacht worden ist, siehe hierzu ausführlich:

https://kenfm.de/tagesdosis-26-3-2020-corona-krisenmassnahme-diskreditierung-ueber-die-oeffentlich-rechtlichen-medien/

Heutzutage mag mancher der damaligen Bevölkerung Untätigkeit vorwerfen. Eine solche Untätigkeit möchte sich der Kläger jedenfalls nicht vorwerfen lassen.

Es möchte es gem. dem Motto „Wehret den Anfängen“ NICHT aktiv bzw. „freiwillig“ unterstützen, wenn in einseitiger medialer Dauerberieselung bloß Angst und Panik wegen des Sars-Cov-2-Virus oder auch regelrechte Kriegspropaganda gegen diverse Staaten von unseren Sendeanstalten verbreitet wird.

Der Kläger geht aus den o.g. Gründen auch davon aus, dass jeder Mensch in seinem Herzen weiß, was Wahrheit und Lüge und was Recht und Unrecht ist.

So heißt es auch in dem „Friedensevangelium der Essener“, das vor über sechzig Jahren von Dr. Edmond Bordeaux Székely veröffentlicht worden ist (siehe: Schriften der Essener / Das Friedens-Evangelium der Essener: Schriften der Essener – Buch 1), u.a. (Zitat):

„Und Jesus antwortete: »Sucht das Gesetz nicht in euren heiligen Schriften; denn das Leben ist das Gesetz, die Schrift jedoch ist tot. ….Gott schrieb die Gesetze nicht in die Seiten der Bücher, sondern in euer Herz und in euren Geist.“(Zitat Ende)

Somit kann nach der Überzeugung des Klägers kein Mensch behaupten, dass er nicht weiß was er macht, wenn er die Menschen tagtäglich anlügt, täuscht und in die Irre führt.

Für den Kläger haben Werte wie Nächstenliebe, Mitmenschlichkeit und Wahrhaftigkeit einen hohen Stellenwert.

Der Kläger könnte deshalb auch nicht nachvollziehen, warum er darüber hinaus noch „evidente“ „außergewöhnliche“ Lebensumstände darlegen müsste, die einem Fall absoluter körperlicher Rezeptionshindernisse vergleichbar sind.

Derartige Einschränkungen bzw. „Filter“ sollen aus der Sicht des Klägers offenbar nur bewirken, dass sich letztlich kein Mensch mehr mit Erfolg auf sein Gewissen berufen kann, wenn er keine Medien mehr finanzieren möchte, die regelrecht zu Krieg und Hass aufstacheln. Dann können wir Art. 4 GG auch gleich streichen, weil in diesem Land ja letztlich stets „Andere“ entscheiden dürfen, wie sie mit dem gesetzlichen Programmauftrag umgehen.

Die Berufung auf Art. 4 Abs. 1 GG kann auch gerade nicht mit der Erwägung abgeschnitten werden, dass sich sonst „eine Vielzahl von Beitragspflichtigen“ darauf berufen.

Ein Grundrecht hängt in seiner Wirksamkeit nicht davon ab, dass sich viele Menschen – zu Recht – darauf berufen (können). Dann könnte ein Grundrecht ja dadurch suspendiert werden, dass sich sehr viele Menschen oder gar alle darauf berufen, was absurd wäre.

Die Vielzahl solcher Berufungen auf Art. 4 Abs. 1 GG zeigt vielmehr, dass wir hier in Deutschland ein grundsätzliches Problem haben, das viele Menschen bewegt. Solche Kritik darf niemand einfach ausklammern, schon gar nicht mit solchen Argumenten.

Gerade deshalb hat sich der Kläger immer wieder über zahlreiche „Kriegslügen“ der USA empört, insbesondere dann, wenn diese Lügen durch das – wie er es bezeichnet – „Vasallenverhalten“ verschiedener Bundesregierungen unterstützt worden ist.  Hierzu sei – stellvertretend für alle Publikationen zu diesem Thema – nur auf das Buch „Kriegslügen. Vom Kosovokonflikt zum Milosevic-Prozess“ und das Buch „Illegale Kriege“ von Dr. Daniele Ganser verwiesen.

Alle diese Kriegslügen waren für unzählige Menschen in dieser Welt mit allergrößtem Leid verbunden. Aus der Sicht der Kläger ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk für diese Entwicklungen mitverantwortlich, weil besser bzw. zutreffend informierte Bürger die Haltung diverser Bundesregierungen zu diesen Interventionen der USA bei den Wahlen mit Sicherheit  entsprechend „quittiert“ hätten.

Nach der Überzeugung des Klägers sollte im Kontext zu „9/11“ alleine schon der „mysteriöse Einsturz“ von des Gebäudes WTC 7 – und das beharrliche Schweigen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu den hierzu längst aufgearbeiteten Tatsachen – jedes Gericht zu der Erkenntnis veranlassen, dass die mit 9/11 gerechtfertigten Kriege der USA allesamt auf großen Lügen basieren.

Gerade auch US-amerikanische Juristen halten die militärischen Interventionen in Afghanistan nach den Ereignissen von 9/11 für eindeutig illegal. Der US-amerikanische Völkerrechtsexperte Boyle äußerte sich wie folgt: www.spiegel.de/politik/ausland/us-voelkerrechtler-dieser-krieg-ist-illegal- a-164785.html

Auch der deutsche Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg, hat die völkerrechtliche Legitimation von Bundeswehreinsätzen in Afghanistan eindeutig verneint:

www.ag-friedensforschung.de/themen/Voelkerrecht/gutachten.html

In Büchern wie „Die CIA und der 11. September“ von Andreas von Bülow sowie „Illegale Kriege – wie die NATO-Länder die UNO sabotieren – Eine Chronik von Kuba bis Syrien“ von Dr. Daniele Ganser und (insbesondere auch) „Der mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7 – Warum der offizielle Abschlussbericht zum 11. September unwissenschaftlich und falsch ist“ von David Ray Griffin sind im Hinblick auf die „offizielle“ bzw. US-amerikanische Version zu 9/11 so viele krasse Unstimmigkeiten und Widersprüche, aber auch regelrechte Vertuschungsversuche bei der Aufarbeitung der damit im Zusammenhang stehenden Ereignisse aufgedeckt worden, dass sich der Kläger nur folgender Aussage von Andreas von Bülow anschließen kann (Zitat):

„Es wäre vermessen, die Vorgeschichte und Tat des 11.9. in allen Einzelheiten ohne Hilfe aus den Riesenapparaten des FBI, der CIA, der NSA oder des Mossad aufklären zu wollen. Doch die Zweifel an der offiziellen Version reichen aus, um der amerikanischen Regierung bei ihrer Darstellung des Geschehens und der daraus abgeleiteten politischen und militärischen Strategie eines „Weltkriegs“ schlicht die Gefolgschaft zu verweigern. Diese Strategie gefährdet das Überleben von Demokratie, Rechtsstaat und globalem Frieden.“(Andreas von Bülow, ebenda, S.10).

Es gibt natürlich auch noch weitere Fundstellen, die auf der Basis zahlreicher Fakten der „offiziellen“ Darstellung des Geschehens widersprechen, siehe u.a.
www.youtube.com/watch?v=r8KeckB4Dsk   www.youtube.com/watch?v=abibQYrh5ME&list=FLCzhxhg0PXUCFr1G BiqSJig

www.ae911truth.ch/jenseitsdertaeuschung.pdf

Es würde aber den Rahmen dieser Petition sprengen, alle sehens- und lesenswerten Quellen hier anzugeben.

Jedenfalls wäre der Bundeswehreinsatz in Afghanistan, der sich aus dieser schon kritiklosen Gefolgschaft von deutscher Bundesregierung und deutschem Bundestag gegenüber der US-Regierung nach dem 11.9.2001 ergeben hat, nach der Überzeugung der Klägerin nie möglich gewesen und jedenfalls schon längst beendet werden, wenn von den deutschen „Qualitätsmedien“ endlich einmal – auf der Basis allgemein zugänglicher Quellen – öffentlich aufgeklärt worden wäre, ob die USA am 11.9.2001 wirklich angegriffen worden sind und selbst nach den Regeln der NATO überhaupt ein sog. „Bündnisfall“ vorlag.

Nur dann, wenn überall in Europa wieder eine offene, sachliche und vorurteilsfreie Diskussion über die Hintergründe und Abläufe der Ereignisse von 9/11 möglich ist, besteht die Aussicht, dass sich alle Völker den militärischen Interventionen verweigern, die mit dem „war on terror“ in der Zeit nach 9/11 gerechtfertigt worden sind.

Eine solche Diskussion wird von den öffentlich-rechtlichen Sendern – auch dem Beklagten – aber seit den Ereignissen von September 2001 komplett verweigert.

Bücher wie das o.g. „Der mysteriöse Einsturz von WTC 7“ von David Ray Griffin liefern in qualitativer und quantitativer Hinsicht jedenfalls so viele Argumente und (wissenschaftlich fundierte und sicherlich auch unwiderlegbare !!) Beweise, dass das offizielle Narrativ zu 9/11 als eindeutig widerlegt angesehen werden muss. Kein militärisches „Engagement“ in Asien durfte jemals und darf noch mit 9/11 gerechtfertigt werden.

Die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass sie nur das finanziell fördern müssen, was auch wirklich in ihrem Interesse und im Interesse von wahrer Demokratie, wahrer Rechtsstaatlichkeit und wahrer Völkerverständigung liegt.

II.

Im Übrigen könnte man zur Begründung der Klage noch sehr viel ergänzen, um die besondere gesellschaftliche und auch rechtspolitische Relevanz der hier zu klärenden Rechtsfragen zu betonen.

Statt dessen möchten wir lediglich noch hervorheben, dass die Methoden der propagandistischen Manipulation der Menschen durch Zeitung, Rundfunk und Fernsehen und die ihrer Anwendung zu Grunde liegenden Motive schon so alt sind, dass sich niemand auch nur darüber wundern sollte, dass diese Methoden gerade auch in der Gegenwart mit der allergrößten Selbstverständlichkeit zur Anwendung kommen, gerade auch in der westlichen Hemisphäre und im deutschen öffentlich-rechtlichen Medienverbund.

Um diese historischen Zusammenhänge aufzuzeigen, möchten wir uns hier  auf die nachfolgend genannten Quellen zu einigen der geistigen Wegbereitern der „Propaganda“ beschränken und zudem auf eine kleine Auswahl von Publikationen renommierter Wissenschaftler eingehen, die sich in den letzten 100 Jahren eingehend mit der Manipulation der Menschen durch „Mainstream“-Medien – zu denen der Beklagte zweifellos gehört – unter verschiedenen politischen, historischen und psychologischen Gesichtspunkten befasst haben.

Wenngleich auch Wikipedia nachweislich längst zu einem Propaganda-Instrument verkommen ist (siehe hierzu u.a. die Serie „Geschichten aus Wikihausen“, „Zensur – die organisierte Manipulation der Wikipedia und anderer Medien“ sowie „Die dunkle Seite der Wikipedia“, jeweils unter diesen Titeln auf YouTube abrufbar), so sind die nachfolgend genannten Artikel noch zitierfähig, zumal ihr Inhalt – soweit nachfolgend wiedergegeben – durch einige der nachfolgend genannten Bücher ausdrücklich bestätigt wird.

I.Wegbereiter der „Propaganda“

1.

Edward Louis Bernays (* 22. November 1891 in Wien; † 9. März 1995 in New York), ein Neffe von Sigmund Freud, gilt neben Ivy Lee und anderen als Vater der Public Relations und prägte für seinen Beruf die Bezeichnung PR-Berater (Public Relations Counselor).

„Bernays war Pionier in der Anwendung von Forschungsergebnissen der noch jungen Psychologie und Sozialwissenschaften in der angewandten Öffentlichkeitsarbeit. Seine Erfolge in der Öffentlichkeitsarbeit halfen, die Psychoanalyse Freuds in den Vereinigten Staaten von Amerika zu popularisieren. Das Freudsche Menschenbild ist grundlegend für Bernays Wirken und Argumentation: Der Mensch ist ein irrationales, von unbewussten Triebimpulsen motiviertes Wesen, das notwendig kultureller Bändigung und Steuerung bedarf. Dies gilt insbesondere für die Psychologie der Masse. Auf dieser Grundlage entwickelte er Kampagnen zur Meinungsbeeinflussung auf Basis damals aktueller Erkenntnisse der Massenpsychologie. Bernays argumentierte:

Wenn wir den Mechanismus und die Motive des Gruppendenkens verstehen, wird es möglich sein, die Massen, ohne deren Wissen, nach unserem Willen zu kontrollieren und zu steuern.“

Er bezeichnete diese auf Wissenschaft basierende Technik der Meinungsformung als engineering of consent (sinngemäß: Technik zur Herstellung von Zustimmung und Konsens). Bernays wohl bekanntestes Buch Propaganda (1928) beginnt mit dem Kapitel Organising Chaos und den Worten:

Die bewusste und intelligente Manipulation der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ist ein wichtiges Element in der demokratischen Gesellschaft. Wer die ungesehenen Gesellschaftsmechanismen manipuliert, bildet eine unsichtbare Regierung, welche die wahre Herrschermacht unseres Landes ist. Wir werden regiert, unser Verstand geformt, unsere Geschmäcker gebildet, unsere Ideen größtenteils von Männern suggeriert, von denen wir nie gehört haben. Dies ist ein logisches Ergebnis der Art wie unsere demokratische Gesellschaft organisiert ist. Große Menschenzahlen müssen auf diese Weise kooperieren, wenn sie in einer ausgeglichen funktionierenden Gesellschaft zusammenleben sollen. In beinahe jeder Handlung unseres Lebens, ob in der Sphäre der Politik oder bei Geschäften, in unserem sozialen Verhalten und unserem ethischen Denken werden wir durch eine relativ geringe Zahl an Personen dominiert, welche die mentalen Prozesse und Verhaltensmuster der Massen verstehen. Sie sind es, die die Fäden ziehen, welche das öffentliche Denken kontrollieren.“(Quelle: Wikipedia)

2.

Walter Lippmann (* 23. September 1889 in New York; † 14. Dezember 1974 bei New York) war ein einflussreicher US-amerikanischer Journalist und Schriftsteller, der seine zutiefst zynischen Ansichten über die „Masse der Menschen“  aus einem Demokratieverständnis, das mit dem Wesen wahrer Demokratie nichts mehr gemein hat.

„Lippmann prägte für Journalisten den Ausdruck gatekeeper. Die Gatekeeper würden entscheiden: Was wird der Öffentlichkeit vorenthalten, was wird weiterbefördert? „Jede Zeitung ist, wenn sie den Leser erreicht, das Ergebnis einer ganzen Serie von Selektionen …“ Indem die Auswahlregeln der gleichgeschalteten Journalisten weitgehend übereinstimmen, kommt so eine Konsonanz der Berichterstattung zustande, die auf das Publikum wie eine Bestätigung wirkt (alle sagen es, also muss es stimmen) und jene oben beschriebene Stereotypen-gestützte Pseudoumwelt in den Köpfen des Publikums installiert.[5]

Anfangs war Lippmann optimistisch hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der amerikanischen Demokratie. Er war überzeugt, dass die Amerikaner sich intellektuell mit politischen und weltpolitischen Problemen auseinandersetzen würden, um so ihrer Rolle als gebildetes Wahlvolk gerecht werden zu können. Durch die Ereignisse, die zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs und dem Aufkommen des Totalitarismus führten, änderte er jedoch seine Meinung. …Wegen seiner konservativen und strikt antikommunistischen Einstellung wurde Lippmann als Noam Chomskys moralischer und intellektueller Gegenpol betrachtet. Obwohl Lippmann den Kommunismus ablehnte, bewunderte er „den Vorteil“ zentraler politischer Beeinflussung der Massen nach dem Vorbild des Politbüros der Sowjetunion. Die Öffentlichkeit könne mit ihrer Hilfe für politische Ziele gewonnen werden, die sie im Grunde ablehne. Diese Manipulation der Massen sei notwendig, da „das Interesse des Gemeinwesens sich der öffentlichen Meinung völlig entzieht“ und nur von so genannten verantwortlichen Männern getragen werden dürfe.

Laut Lippmanns Demokratieverständnis besteht eine intakte Demokratie aus zwei Klassen. Die sehr kleine Klasse der „Spezialisten“ wird aktiv mit den Angelegenheiten des Allgemeinwohls betraut. Diese Männer analysieren die Lage der Nation und treffen Entscheidungen auf politischer, wirtschaftlicher und ideologischer Ebene. Ihr gegenüber stehe die Klasse der den Spezialisten überlassenen „Handlungsobjekte“, nach Lippmann die „verwirrte Herde“, vor deren Getrampel und Gelärm die Spezialisten geschützt werden müssten. In einer funktionierenden Demokratie hat die Masse der Menschen („die Herde“) laut Lippmann lediglich die Befugnis, die Spezialisten zu wählen und den Rest der Zeit mit „Grasen“ zu verbringen.

In seinen Essays zur Demokratie fordert er, dass nur die spezialisierte Klasse für die „Herausbildung einer gesunden öffentlichen Meinung“ Sorge tragen dürfe, weil die Öffentlichkeit lediglich aus „unwissenden und zudringlichen Außenseitern“ bestehe.“(Quelle: Wikipedia)

 

II.(Einige) Kritiker der Propaganda und ihrer Methoden

1.

 Arthur Ponsonby, 1. Baron Ponsonby of Shulbrede (* 16. Februar 1871; † 23. März 1946), ein britischer Staatsbeamter, Politiker, Schriftsteller und Pazifist, war wohl einer der ersten, der die Öffentlichkeit über die Methoden der Kriegspropaganda aufmerksam gemacht hat.

„In seinem Buch Falsehood in Wartime (1928) untersuchte und beschrieb er die Methoden der Kriegspropaganda der Kriegsbeteiligten im Ersten Weltkrieg. Es enthält den berühmten Hinweis: „When war is declared, truth is the first casualty“ (dt.: „Nach der Kriegserklärung ist die Wahrheit das erste Opfer.“). Anne Morelli systematisierte und aktualisierte seine Darstellung in Die Prinzipien der Kriegspropaganda:[1]

  1. Wir wollen den Krieg nicht.
  2. Das gegnerische Lager trägt die alleinige Verantwortung für den Krieg.
  3. Der Führer des Gegners hat dämonische Züge („der Bösewicht vom Dienst“).
  4. Wir kämpfen für eine gute Sache.
  5. Der Gegner kämpft mit verbotenen Waffen.
  6. Der Gegner begeht mit Absicht Grausamkeiten, bei uns handelt es sich um Irrtümer aus Versehen.
  7. Unsere Verluste sind gering, die des Gegners enorm.
  8. Angesehene Persönlichkeiten, Wissenschaftler, Künstler und Intellektuelle unterstützen unsere Sache.
  9. Unsere Mission ist heilig.
  10. Wer unsere Berichterstattung in Zweifel zieht, steht auf der Seite des Gegners und ist ein Verräter.“

(Quelle: Wikipedia)

2.

Rainer Mausfeld, emeritierter Professor für Allgemeine Psychologie, vertritt in seinem Buch „Warum schweigen die Lämmer?“ die Ansicht, dass die Demokratie in den vergangenen Jahrzehnten in einer beispiellosen Weise ausgehöhlt worden ist. Demokratie sei durch die Illusion von Demokratie ersetzt worden, die freie öffentliche Debatte durch ein Meinungs- und Empörungsmanagement, das Leitideal des mündigen Bürgers durch das des politisch apathischen Konsumenten. Wahlen würden mittlerweile für grundlegende politische Fragen praktisch keine Rolle mehr spielen. Die wichtigen politischen Entscheidungen würden von politisch-ökonomischen Gruppierungen getroffen werden, die weder demokratisch legitimiert noch demokratisch rechenschaftspflichtig sind. Die destruktiven ökologischen, sozialen und psychischen Folgen dieser Form der Elitenherrschaft würden unsere Gesellschaft und unsere Lebensgrundlagen immer mehr bedrohen.

Es gibt mehrere YouTube-Videos mit Vorträgen und Interviews von und mit Rainer Mausfeld, in denen er die Inhalte seines vorgenannten Buchs aufgreift, siehe:

KenFM im Gespräch mit: Prof. Rainer Mausfeld („Warum schweigen die Lämmer?)

https://www.youtube.com/watch?v=Vk3_M9ylbQY&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=5&t=148s

Rainer Mausfeld: „Warum schweigen die Lämmer?“ – Techniken des Meinungs- und Empörungsmanagements:

https://www.youtube.com/watch?v=Rx5SZrOsb6M

Prof. Rainer Mausfeld, die Angst der Machteliten vor dem Volk:

www.youtube.com/watch?v=Rk6I9gXwack&t=343s

3.

Das Buch „Verborgene Geschichte – wie eine geheime Elite die Menschheit in den 1. Weltkrieg stürzte“ von Gerry Docherty und Jim Macgregor über die wahren Ursachen des 1. Weltkriegs „Verborgene Geschichte“ ist zugleich ein sehr gutes Lehrbuch über die jahrelange intensive Kriegspropaganda in den  angloamerikanischen Medien, mit denen der 1. Weltkrieg systematisch vorbereitet worden ist.

Das gleiche gilt für das Buch „Krieg Terror, Weltherrschaft“ der österreichischen Juristen und Ministerialrätin im österreichischen Verteidigungsministerium Monika Donner das sich – insbesondere auch in einem eigenen Kapitel (ab 301) Seite ausführlich mit den antideutschen und anti-österreichischen „propagandistischen Operationen“ der Entente-Staaten zur Vorbereitung des 1. Weltkrieges befasst.

Krieg geht eben stets mit Kriegspropaganda her, gerade auch ein Weltkrieg. Der 1. Weltkrieg ist das perfekte Anschauungsmaterial für diese grundlegende Wahrheit, ebenso für die Tatsache, dass die Besetzung von „zentralen Schaltstellen“ der Macht in (kriegs-)wichtigen Regierungsämtern, Ministerien, Medien, Unternehmen, diplomatischen Vertretungen etc. vollkommen ausreichend ist, um am jeweiligen Volk und sogar an den jeweiligen Parlamenten und sogar Regierungen vorbei (und gegen deren tatsächlichen Willen) mit Erfolg einen großen Weltkrieg vorbereiten und inszenieren zu können.

4.

Das Buch „Media Control – Wie die Medien uns manipulieren“ von Avram Noam Chomsky, eines weltweit bekannten emeritierten US-amerikanischen Professors für Linguistik am Massachusetts Institute of Technology (MIT), widmet sich ebenfalls dem streitgegenständlichen Thema.

Was dort in Bezug auf die US-Medienlandschaft festgestellt wird kann ohne Weiteres auf die deutsche öffentlich-rechtliche Medienlandschaft übertragen werden.

Der Text auf der Cover-Rückseite dieses Buchs lautet: „Warum demokratisch gewählte Regierungen auch dann keine Verbrechen begehen, wenn sie Angriffskriege führen ober: wie die Medien uns im täglichen Leben manipulieren.“

Schon mit diesem einen Satz macht Chomsyk sehr deutlich, dass die Mainstreammedien in besonderer Weise dafür verantwortlich sind, dass schwere Verbrechen von angloamerikanischen Politikern und Militärs – und Angriffskriege sind schwere, völkerrechtswidrige Verbrechen – nicht mehr als das bezeichnet und geahndet werden was sie sind, insbesondere auch durch eine strafrechtliche Aufarbeitung vor Gerichten wie dem IStGH.

Chomsky beschreibt den Grundzug der US-amerikanischen Außenpolitik wie folgt „Nicaragua und andere Länder sollen also frei sein, das zu tun, was wir wollen, und ihren Kurs unabhängig bestimmen können, sofern er mit unseren Interessen kongruiert. Nutzen sie diese Freiheit schamlos aus, müssen wir natürlich entsprechend reagieren, um uns selbst zu schützen. Diese Ideen entsprechen der innenpolitischen Vorstellung von Demokratie als Kontrolle der Bevölkerung. Zu den grundlegenden Voraussetzungen dieses Diskurses gehört auch die Annahme, dass die amerikanische Außenpolitik von einem „Verlangen nach Demokratie“ und generell wohlmeinenden Absichten geleitet sei. Zwar erzählen die historischen Fakten und geheime Planungsdokumente eine andere Geschichte, aber das wird von den Medien geflissentlich ignoriert. Insofern geschieht die Anwendung von Gewalt nur im Interesse der Selbstverteidigung, und wer sich gegen diese Gewalt zur Wehr setzt, ist sogar im eigenen Land ein Aggressor. Denn kein Staat hat das Recht, sich gegen amerikanische Angriffe zu verteidigen, während die Vereinigten Staaten anderen Ländern ihren Willen notfalls auch mit Gewalt aufzwingen dürfen. Diese Doktrinen bestimmen die Grenzen des öffentlichen Diskurses und dessen, was in den gebildeten Schichten den Bereich des Denkbaren ausmacht.“(ebenda, S. 133).

Dieser heuchlerischen, weil auf Doppelstandards begründeten  Außenpolitik der USA, die letztlich hinter allen militärischen Interventionen der USA (und auch der von ihr dominierten NATO) der letzten Jahrzehnte zieht, hat sich (auch) die Regierung unter Merkel – und mit ihr der gesamte öffentlich-rechtliche Mediensektor – offensichtlich bedingungslos unterworfen.

Oder haben Sie z.B. jemals davon gehört, dass von unserer Bundesregierung oder in den öffentlich-rechtlichen Nachrichten jemals deutliche Kritik an den völkerrechtswidrigen militärischen Interventionen der USA in Syrien geübt worden ist? Weit gefehlt: Bekanntlich wird die Bundeswehr sogar an dem Kriegsgeschehen in Syrien, obwohl es dazu weder ein Mandat des UN-Sicherheitsrates noch eine Zustimmung der syrischen Regierung gibt. Die öffentlich-rechtlichen Medien fungieren somit faktisch als „Regierungsassistenten“.

Die – tatsächlichen oder angeblichen – Verfehlungen von Politikern, die regelmäßig bloß aus energie- oder geopolitischen Gründen bei den USA oder der NATO in Ungnade gefallen sind, werden vom gesamten Mainstream regelrecht verteufelt (so wie Assad, der „Schlächter von Damaskus“, oder Putin der Diktator, den der Westen nach gemäß dem Spiegel ja unbedingt stoppen soll, siehe Spiegel-Ausgabe Heft 31/2014 mit der Titelseite „Stoppt Putin jetzt“). Die Verfehlungen des Westens selbst werden verschwiegen oder generös nachgesehen.

In seinem weiteren Werk „Requiem for the american dream/Reqiem für den amerikanischen Traum“, das auf der gleichnamigen Dokumentation beruft, die aktuell bei Amazon, aber auch bei YouTube kostenlos unter dem Link

www.youtube.com/watch?v=wp6Rbgv1MLg

abrufbar ist, beschreibt Chomsky sehr anschaulich „10 Prinzipien der Konzentration von Wohlstand und Macht“ (in den Händen Weniger). Diese Prinzipien würden sich – wie Chomsky anschaulich demonstriert – ohne die Anwendung propagandistischer Methoden nicht zu realisieren. In seinen Ausführungen zu „Erstes Prinzip – Demokratie einschränken“ stellt er gleich einleitend klar, dass James Madison, einer der Gründerväter und der 4. Präsident der Vereinigten Staaten, der zugleich der maßgebliche Autor der amerikanischen Verfassung war, vertrat die Auffassung, dass das Staatssystem der USA gewährleisten müsse, dass sich die Macht in den Händen der Wohlhabenden befinde, und das setzte er auch tatsächlich so durch, was wohl auch nicht besonders schwierig war, da die Politik schon damals vornehmlich von wohlhabenden Kreisen diktiert wurde (siehe ebenda, S. 15 ff.)

Besonders aufschlussreich sind in diesem Buch ab Seite 145 (unter der Überschrift: Neuntes Prinzip: Zustimmung konstruieren) Ausführungen dazu, wie die US-amerikanische Regierung seit den 70er Jahren auf das von ihr wahrgenommene „Übermaß an Demokratie“ reagiert hat (siehe ebenda, u.a. S. 34), so wie es in den USA seit den 60er Jahren in zahlreichen mächtigen Protestbewegungen und Demokratisierungstendenzen seinen Ausdruck gefunden hatte.

Chomsky führt aus (Zitat): „Die PR-Industrie entstand in den freiesten Ländern, nämlich in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten, und der Grund liegt auf der Hand: Vor einem Jahrhundert wurde deutlich, dass es nicht so leicht sein würde, die Bevölkerung mittels Gewalt zu kontrollieren. Sie hatte durch Arbeitsorganisationen, Arbeiterparteien in den Parlamenten vieler Länder und das Wahlrecht der Frauen – um nur einige Beispiele zu nennen – zu viel Freiheit errungen. Es war etwas wie in den 1960er-Jahren: Es drohte mehr Demokratie. Ein entscheidender Teil dieser Reaktion war der Aufstieg der PR-Industrie.

Ihre führende intellektuelle Figur und eine Art „Guru“ war Edward Bernays, ein Unterstützer Wilsons, Roosevelts und Kennedys, der auf der sogenannten linken Seite des politischen Spektrums stand. Er schrieb das Buch Propaganda – der Begriff wurde damals positiv verwendet -, eine Art Handbuch, das theoretische Anleitungen für die aufstrebende PR-Industrie lieferte. Bernays erklärte Absicht wirkt wie ein Rückgriff auf Madison. Das Land, sagte er, müsse von einer „intelligenten Minderheit“ regiert werden, womit er natürlich sich und alle meinte, die dies befürworten. Die intelligente Minderheit soll also das Land im Interesse der gesamten Bevölkerung führen. Man darf Entscheidungen nicht den normalen Leuten überlassen, weil sie heillose Beschlüsse fassen würden. Bestandteil dieser Führung ist, was Bernays „Konstruktion der Zustimmung“ nannte. Die Bevölkerung begreift nicht, worauf es ankommt, also werden wir ihre Zustimmung zu dem, was wir entscheiden, konstruieren – genau das ist Sinn und Zweck der PR-Industrie. Diese Doktrin findet man im gesamten progressiven intellektuellen Denken, etwa bei Walter Lippmann… Er verfasste berühmte Essays über Demokratie, in denen er genau diese Sicht vertrat. „die Öffentlichkeit muss auf ihren Platz verwiesen werden, damit die Verantwortlichen ihre Entscheidungen ungestört von der „konfusen Herde“ treffen können…. Man hatte also erkannt, dass man die Menschen durch Einstellungen und Überzeugungen kontrollieren muss, und brachte dies offen zum Ausdruck. Einer der besten Wege, die Einstellungen von Menschen zu beeinflussen, besteht in dem, was der große Ökonom und Soziologe Thorstein Veblen die „Produktion von Konsumenten“ nannte. Wenn es einem gelingt, in den Menschen Wünsche zu wecken, und den Erwerb von Dingen, die erreichbar zu scheinen, zum Wichtigsten im Leben zu machen, sitzen sie schon in der Falle und werden zu Konsumenten. In der Wirtschaftspresse der 20er-Jahre ist nachzulesen, dass man es für geboten hielt, die Menschen zu den oberflächlichen Dingen des Lebens hinzulenken, etwa zum „Modekonsum“, damit sie keine Probleme bereiten“ (ebenda, S. 145 ff.)

Wurde etwa aus diesen Gründen auch in öffentlich-rechtlichen Medien zugelassen, damit Medienrezipienten – darunter gerade auch Kinder und Jugendliche – auch dort keinesfalls der „Produktion von Konsumenten“ entgegen können?

Von mehreren Bekannten weiß der Unterzeichner jedenfalls, dass ihre Kinder erst wieder „normal“ bzw. „wunschlos glücklich“ wurden, nachdem sie den Fernseher in ihrer Familie abgeschafft hatten. Mit einem Schlag hörten ihre Kinder auf zu quengeln, dass sie dies oder jenes gerne hätten (was sie zuvor in der Fernsehwerbung gesehen hatten).

Nur so können Eltern noch der von der Werbeindustrie entwickelten Strategie – die „Psychologie des Quengelns“ begegnen, die Werbung so anlegt, dass Kinder bestimmte Produkte haben wollen und deshalb ihren Eltern in den Ohren liegen (siehe ebenda, S. 149 f. und S. 157 f).

Der Verdacht ist besonders naheliegend, zumal die hohe (Medien-)Politik – wie bereits gezeigt – über transatlantische Netzwerke so ziemlich alles unkritisch übernimmt und umsetzt, was in den USA vorgedacht wird.

Auf die Einnahmen aus Werbesendungen dürften die öffentlich-rechtlichen Sender jedenfalls definitiv nicht mehr angewiesen sein, da die Rundfunkbeitragserlöse in 2018 7,8 Milliarden Euro betragen haben, siehe u.a.

https://www.vau.net/themen/marktentwicklung/umsatze/einnahmen-offentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten

4.

Ulrich Teusch, deutscher Professor für Politikwissenschaft, Autor des Buchs „Lückenpresse“, hat in seinem neuesten, in 2019 erschienenen Buch „Der Krieg vor dem Krieg – Wie Propaganda über Leben und Tot entscheidet“ ebenfalls eingehend mit den sog. „Qualitätsmedien“ befasst.

Seine Erkenntnisse, die er in Kapiteln wie „Kriegspropaganda – davor, dabei, danach“, „Die Kriegsverkäufer“, „Zweierlei Maß: Israel und Russland“, „Krieg, Zensur, Repression – damals und heute“ mit unzähligen Quellen belegt, fasst er im Vorwort wie folgt zusammen: „Unsere angeblichen Leit- und Qualitätsmedien erwecken den Eindruck, die Meinung der Herrschenden sei die herrschende Meinung. Es gehört sogar zu den vornehmsten Aufgaben besagter Medien, diese Illusion zu erzeugen und aufrechtzuerhalten. Es ist gewissermaßen ihr Kerngeschäft – sind sie doch die Medien der Herrschenden.

Die etablierten Medien, so hatte ich vor drei Jahren prognostiziert, werden weder durch Leibesentzug (sinkende Auflagen und Quoten) noch durch gediegene Medienkritik von ihrem manipulativen tun und ihrem selbstzerstörerischen (Dis-)Kurs abzubringen sein. Sie werden weiterhin wichtige Nachrichten absichtsvoll unterdrücken, mit zweierlei Maß messen, interessengeleitete Narrative konstruieren, gelegentlich Kampagnen fahren oder sich für handfeste Propaganda hergeben.

Ich muss einräumen, dass meine damalige Prognose auch einen Schuss Zweckpessimismus enthielt. Klammheimlich hatte ich gehofft, Unrecht zu haben und eines Besseren belehrt zu werden. Der sich seit 2013/14 aufbauende medienkritische Druck, der „Aufstand des Publikums“, konnte doch nicht einfach verpuffen, sagte ich mir, er musste doch irgendeine positive Wirkung erzielen. All die kritischen Bücher, Artikel, Leseforen, Diskussionsrunden! Vielleicht ließen sich einzelne Journalisten, sogar einzelne Medien ja noch bei ihrer Ehre packen? … Ein Signal des Aufbruchs senden? „Ja, wir haben verstanden. Spätestens ab morgen machen wir – richtigen Journalismus!“ Oder so ähnlich.

Nichts dergleichen geschah. Nichts dergleichen war zu erwarten. Es ging einfach weiter wie gehabt.

Heute können wir einen Schlussstrich ziehen und die wesentliche Erkenntnis festhalten: Wir haben es mit Medien zu tun, die nicht reformierbar sind. Sie sind ins gegebene Macht- und Herrschaftssystem integriert. Sie sind nicht das, was sie zu sein vorgeben. Nein, sie sind keine „vierte Gewalt“. Nein, sie schaffen keine umfassende Informationsgrundlage, die uns eine unabhängige Urteilsbildung ermöglichen würde. Nein, sie organisieren keinen offenen und ehrlichen gesellschaftlichen Diskurs. Nein, sie sind nicht Ihre oder meine Anwälte. Es ist genau umgekehrt: Im Zweifelsfall, wenn es darauf ankommt, dienen sie den etablierten Mächten, in deren Besitz oder unter deren Kontrolle sie sich befinden. Und sie verschleiern diese Tatsache oder machen sie selbst was vor.

Vor diesem Hintergrund gilt: … wir sollten uns von der Vorstellung befreien, dass Kritik am Journalismus, an den Medien, am Mediensystem etwas Grundlegendes ändern könnte. Das tut sie nicht… Ist es sinnvoll, uns Tag für Tag an dem abzuarbeiten, was uns Spiegel und Zeit, FAZ und Süddeutsche, ARD und ZDF vorsetzen? Nein. Wir sollten viel öfter dankend ablehnen, wenn sie uns wieder einmal zum Tänzchen auffordern: Nicht wir befassen uns mit Medien, sondern die Medien befassen sich mit uns. Wir sind das Volk. Wir bestimmen die Agenda. Das klingt populistisch, steht aber so im Grundgesetz. …Gegen das etablierte Mediensystem helfen nur antisystemische Medien. Einige gibt es schon (in Deutschland die NachDenkSeiten, Telepolis, Rubikon, KenFM, German Foreign Policy)….

Die historische Erfahrung lehrt: Kriegstreiber haben von den etablierten Medien viel (bis alles) zu erwarten, Kriegsgegner wenig (bis nichts). Wer das für eine zu pauschale Aussage hält, mag sich die Frage stellen: Wann je haben Medien einen Krieg verhindert oder dies auch nur erkennbar versucht, indem sie die herrschenden Kriegsvorwände oder -begründungen einer rigorosen Prüfung unterzogen= Und umgekehrt: Wie oft haben Medien durch tendenziöse, emotionalisierende Berichterstattung und Kommentierung „für den Krieg gesorgt“…? Wie oft haben sie jene gesellschaftliche Sportpalast-Atmosphäre erzeugt, die ihn erst möglich machte…. Im Kampf gegen den Krieg, im Kampf für den Frieden ist auf die Medien der Herrschenden kein Verlass. Verlassen können wir uns nur auf uns selbst.“(Fettdruck wurde durch Unterzeichner hinzugefügt).

Dem ist kaum etwas hinzuzufügen.

Jeder mit gesundem Menschenverstand und ein wenig Recherche kann sich selbst zahlreiche Beispiele dafür liefern, dass die öffentlich-rechtlichen Medien durch eine zutiefst tendenziöse, emotionalisierende Berichterstattung und Kommentierung für eine allgemeine Zustimmung für US-Kriege und -sanktionen gegen „Schurkenstaaten“ wie

Syrien bzw. gegen das sog. „Assad-Regime“ bzw. den „Fassbombenwerfer“, siehe zum Krieg in Syrien auch Teusch, ebenda, S. 113 ff.; die Einsatz von Fassbomben wurde von der syrischen Regierung stets bestritten; ob der Einsatz von Uranmunition durch US-Streitkräfte in mehreren Kriegsregionen, der nie so skandalisiert worden ist wie diese Fassbomben, wirklich humaner war wurde bereits thematisiert),

Libyen (bzw. gegen „Muammar ald-Gaddafi, den „irren Wüsten-Diktator“, siehe zum Libyenkrieg 2011 auch Teusch, ebenda, S. 110 ff.; auf das überhaupt nicht „irre“ Wohlfahrtsprogramm Gaddafis wurde bereits hingewiesen),

Nordkorea (bzw. gegen Kim Jong Un, den „Irren von Pjängjang“, der keine Atomwaffen haben darf, weil – wie die militärisch nachweislich nicht mehr militärisch zu rechtfertigenden Atombombenabwürfe in Japan zeigen – nur Staaten wie die USA verantwortlich mit diesen Bomben umgehen können),

den Irak (bzw. gegen Saddam Hussein, den „Schlächter von Bagdad“, angeblicher Besitzer nie gefundener Massenvernichtungswaffen, siehe zum Irak-Krieg 2003 auch Teusch, ebenda, S. 105 ff., wo auch an die Brutkastenlüge erinnert wird, die propagandistisch den 1. Irakkrieg 1990 vorbereiten half; dass die USA in diesem Krieg – angeblich bei der Suche nach diesen Massenvernichtungswaffen – selbst Uranmunition und damit Massenvernichtungswaffen eingesetzt haben, wurde bereits thematisiert)

und viele weitere, angeblich von irren Staatsführern gelenkte Staaten mehr, die nebenberuflich dann stets „Schlächter“ bzw. Metzger waren oder sind.

Die Liste derartiger Kriegspropaganda, die – wie u.a. auch Teusch (ebenda im Kapitel „Die Kriegsverkäufer“) nachweist – regelmäßig intensiv von hochbezahlten PR-Experten konzipiert wurde, ist sehr lang.

Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen z.B. der von den USA und Großbritannien befehligten Armeen wurden und werden vom öffentlich-rechtlichen Mainstream jedenfalls nicht mit solcher Polemik kommentiert, wenn sie überhaupt thematisiert wurden und werden.

Teusch zieht in seinem Kapitel „Die Kriegsverkäufer“ (S. 104 – 115) somit das Fazit (Zitat). „Ob Irak, Libyen oder in jüngerer Zeit Syrien – wir finden immer wieder die gleichen Konstellationen: also ein angebliches Desaster, das di jeweils andere Seite anzurichten im Begriff steht, sowie die Forderung, beizeiten einzugreifen, um Schlimmeres oder das Schlimmste zu verhüten. Was die journalistische Unterstützung all dessen angeht, kann man durchaus von medialen Wiederholungstätern sprechen, und man kann ihr höchst tendenziöses tun und Lassen nicht mit Dummheit oder Naivität erklären oder entschuldigen. Sie wissen, was sie tun. Sie wissen zum Beispiel sehr genau, wann und warum sie jemanden an den Pranger stellen und die Trommel für den Krieg rühren, und sie wissen ebenso genau, wann sie den Mund zu halten und die Dinge mit Stillschweigen zu übergehen haben“(ebenda, S. 113).

Die Diskussion über die Manipulation durch Mainstream-Medien, insbesondere auch durch die öffentlich-rechtlichen Medien, hat somit schon längst die Web-Foren verlassen und die Aufmerksamkeit namhafter Wissenschaftler, Friedensforscher und Publizisten gefunden.

5.

Daneben könnten bei YouTube zahlreiche Vorträge, die sich eingehend mit den Methoden der „Propaganda“ befassen, siehe u.a.:

Uwe Krüger: Woran man Propaganda erkennt:

https://www.youtube.com/watch?v=8C7p8zC0reo

Gemäß den von Uwe Krüger aufgezeigten Kriterien kann man die vom Kläger kritisierte (Nicht-)Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien nur noch als Propaganda in Reinkultur werten. Alle möglichen Fundstellen hierzu zu benennen würde schlicht den Rahmen dieser Begründung sprengen.

 

III.

Schließlich möchte der Kläger höchst vorsorglich noch dem möglichen Einwand begegnen, dass hier in Deutschland – im Gegensatz zur Verfassungstradition der USA  – doch von Anfang an eine echte Demokratie im GG verankert worden ist.

Dagegen spricht nicht nur der Umstand, dass das GG bekanntlich so gut wie keine direkte Volksbeteiligung vorsieht.

Dagegen spricht auch die Entstehungsgeschichte des GG, die eindeutig den Willen belegt, „direkte Demokratie“ so umfassend wie möglich im GG auszuschließen, siehe hierzu u.a.

https://www.heise.de/tp/features/Weshalb-direkte-Demokratie-nicht-im-Grundgesetz-steht-4080019.html

Das „Fernhalten“ des Volks von echter demokratischer Mitsprache hat also auch hier schon in den Beratungen zum GG seinen Anfang gehabt. Und das hat auf alle Ebenen, auch auf die Medien, Auswirkungen gehabt, bis heute.

Dieser „Geburtsfehler“ des GGes dürfte aus Sicht des Klägers maßgeblich für das Versagen der öffentlich-rechtlichen Medien als der „vierten Macht“ verantwortlich sein, weil sie als Erfüllungsgehilfe einer Politik –  welche sie eigentlich zu „kontrollieren“ hätte, um einen mündigen Bürger mit investigativen Informationen zu versorgen – im Grunde selbst Nutznießer der Praxis ist, dass dem Bürger gleichsam Volksvertreter „vorgeschaltet“ werden, welche ihn von der Mitbestimmung faktisch abkoppeln.

Der Kläger kann also angesichts der oben beschriebenen Realitäten eigentlich nur herzhaft lachen, wenn es in Rundfunkgebühren-Widerspruchsbescheiden regelmäßig u.a. heißt (Zitat): Der Rundfunk darf bei der Entscheidung über die zur Erfüllung seines Funktionsauftrags als nötig angesehenen Inhalte und Formen des Programms weder den Interessen des Staates noch einer gesellschaftlichen Gruppe oder gar dem Einfluss einer einzelnen Person untergeordnet oder ausgeliefert werden….“.

Der Rundfunk „darf“ sich also nicht solchen Sonderinteressen „unterordnen“ oder „ausliefern“, aber genau das macht er seit vielen Jahren, und er macht es täglich erneut.

Der Bürger wird deshalb regelmäßig nicht und schon gar nicht direkt zu zentralen politischen Entscheidungen, die alle betreffen, befragt. Es ist deshalb kein Wunder, dass der Zustand der Gesellschaft deshalb in weiten Teilen so apathisch-desinteressiert ist wie er ist. Der Bürger hat eben eh nichts zu sagen. Denn er kann weder effektiv der Berichterstattung widersprechen noch effektiv selbst eine Kontrolle über die öffentlich-rechtlichen Medien ausüben.

Nach § 14 SWR-Staatsvertrag setzt sich der Rundfunkrat, doch die „Interessen der Allgemeinheit vertreten soll, ausschließlich aus Vertretern von Parteien und einflussreichen Organisationen zusammen.

Eine direkte Wahl der Rundfunkräte (auf Landesebene durch das wahlberechtigte Volk bzw. durch die Rundfunkgebührenzahler) ist nicht vorgesehen.

Die Zusammensetzung des Rundfunkrats wird folglich ausschließlich von ohnehin mächtigen Interessengruppen aus Politik, Wirtschaft und Kirche bestimmt. Mit anderen Worten: Ausgerechnet die, die durch diese Medien kontrolliert werden sollten, beaufsichtigen sich bzw. die sie selbst betreffende (Nicht-)Berichterstattung durch den Rundfunkrat faktisch selbst.

Nach der Auffassung des Klägers wäre es gem. Rundfunkstaatsvertrag eigentlich die Aufgabe des zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Mediums, die Menschen angemessen, und das heißt hinreichend ausführlich über alle gesellschaftlich relevanten Vorgänge zu informieren, was ebenfalls bedeutet, dass dies zu einer Tageszeit geschieht, wo der Verstand des Zuschauers noch wach ist, also nicht durch regelrecht im Nachtprogramm versteckte Reportagen auf Spartenkanälen, die dann auch noch einmaliger Ausstrahlung (vermutlich wegen Regieanweisung „von oben“) im „Giftschrank“ mit der sinngemäßen Aufschrift „Dem Volk vorzuenthaltende Wahrheiten“ verschwinden.

In diesem Kontext wurde bereits die Doku „Der Arzt und die verstrahlten Kinder von Basra“ von Frieder Wagner zur Uranmunition erwähnt, die nur 1 x im WDR gesendet wurde.

Wie soll der Bürger da „richtig“ wählen oder sich überhaupt angemessen zu gesellschaftlich relevanten Fragen positionieren können wenn er von nichts, jedenfalls nichts von wirklich relevanten Vorgängen weiß?

Gerade darin erkennt der Kläger eine Verletzung seiner Menschenwürde, als Mensch so einen demokratiefeindlichen Verblödungsmüll mitfinanzieren zu müssen. Er ist kein Stimmvieh, sondern ein Mensch, dessen Wille in einer Demokratie eben nicht durch das Unterschlagen und Verzerren von Informationen nach Belieben manipuliert und gesteuert werden darf.

Der Kläger ist übrigens kein „Anti-Amerikaner“.  Er kann auch im Hinblick auf die USA sehr gut zwischen den dort lebenden Menschen („dem einfachen Volk“), die gem. Chomsky mittlerweile ebenfalls machtlos den Medien- und Machtapparaten gegenüberstehen, und den verantwortlichen Regierungsstellen und Medienverantwortlichen unterscheiden.

 

IV.

Zwei Sachverhalte möchte der Kläger noch hervorheben:

1.

Wie allgemein bekannt ist, hat der öffentlich-rechtliche WDR kürzlich seinen WDR Kinderchor Dortmund eine von ihm umgedichtete Version des Liedes „Unsere Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ und dabei u.a. den Vers „Oma ist `ne alte Umweltsau“ singen lassen und damit unsere „Omas“ bzw. unsere Großeltern auf schäbige Weise öffentlich diffamiert, siehe u.a.:

WDR lässt Kinder „Oma ist eine Umweltsau“ singen

Die öffentliche Empörung über dieses Lied war gewaltig.

Die ganze Chronologie der Ereignisse wird auf zahlreichen Webseiten dargestellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hier auf folgenden Link von t-online.de verwiesen:

https://www.t-online.de/unterhaltung/tv/id_87068570/-umweltsau-lied-der-eigentliche-skandal-ist-das-krisenmanagement-des-wdr.html

Die Reaktion des Mitarbeiters des öffentlich-rechtlichen zwangsgebührenfinanzierten WDR mit dem Namen Danny Holleck auf die öffentliche Empörung bestand also darin, dass er über seinen Twitter-Account „Danny Holleck@dannytastisch“ am 29.12.2019 pauschal die Menschenwürde und den Achtungsanspruch aller „Omas“ – womit er auf Grund des Kontextes eindeutig und offensichtlich alle Großeltern deutscher Abstammung in Bezug nehmen wollte – mit der Bezeichnung „Nazi-Sau“ angegriffen und damit kumulativ beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet“ hat, gerade so, als hätte der WDR den öffentlichen Frieden mit seinem vorgenannten Lied nicht schon genug nachhaltig gestört.

Den diesbezüglichen Twitter-Text von D. Holleck kann man immer noch problemlos im Web aufrufen:

Wecken solche Aussagen nicht sogar Assoziationen an den Straftatbestand der Volksverhetzung wird in § 130 Abs. 1 und Abs. 2 StGB?

Hierbei sei besonders hervorgehoben, dass alleine schon die Diffamierung aller „Omas“ / Großeltern als Umweltsäue schon deshalb eine niederträchtige Gemeinheit und Hinterlist war, weil viele namhafte Wissenschaftler die Mär vom menschengemachten Klimawandel für unwissenschaftlich und unhaltbar halten.

Hier seien nur drei Quellen genannt:

https://www.youtube.com/watch?v=zzdtuW9B-tg

Ausgabe Nr. 9/2017 der (online beziehbaren) ExpressZeitung mit dem Titel „Klimawandel – Menschgemacht?“

quer-denken.tv/greta-und-die-grosse-verwirrung-2-offener-brief-an-greta-thunberg/

Die Diffamierung der ganzen Generation der „Omas“ und Opas basiert also zumindest auf einer höchst umstrittenen Behauptung, nach Ansicht einiger schlicht auf einer faustdicken Lüge, was diese WDR-Hetze noch niederträchtiger und abstoßender macht. Werden dort nicht tagtäglich alle möglichen Informationen aus aller Welt verarbeitet? Würde der BR – wenn er dazu Stellung beziehen müsste – wirklich ernsthaft behaupten, dass er die Kritik zahlreicher namhafter Wissenschaftler an der Mär vom menschengemachten Klimawandel nicht kennt?

Wenn es eine Agenda gibt, um alle Erscheinungsformen deutscher Kultur, Geschichte und Identität verächtlich zu machen, dann hat sie beim WDR jetzt einen traurigen Höhepunkt gefunden.

Intellektuell peinlich ist freilich schon der Umstand, dass die zur Zeit lebenden „Omas“ wohl größtenteils erst nach 1945 zur Welt gekommen sind und auch die Generation der noch lebenden Ur-Großeltern, die erst nach der Machtergreifung Hitlers geboren wurden, ebenfalls eindeutig nicht für die Verbrechen der NS-Zeit verantwortlich gemacht werden können.

Zudem hätte besagter WDR-Mitarbeiter erkennen können, dass kein Volk dieser Erde kollektiv für die (Jahrzehnte zurückliegenden) Verbrechen krimineller politischer Eliten verantwortlich gemacht werden will.  Sind alle Russen für die Verbrechen von Stalin verantwortlich, alle US-Amerikaner für die Morde an den Indianern, alle Belgier für die „Kongo-Greuel“, alle Chinesen für die Untaten von Mao usw. usw.?

Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesen muss es Personen geben, denen positiv bekannt ist, dass es seit einigen Jahren – teilweise schon seit Jahrzehnten – eine ganze Reihe von Veröffentlichungen gibt, die – wissenschaftlich fundiert – insbesondere eine differenzierte Sicht auf die wahre Vorgeschichte des 1. Weltkrieges verlangen und den Mythos von einer Schuld „der Deutschen“ oder des Kaisers Wilhelm II. am Ausbruch des 1. Weltkrieges endgültig aufgeräumt haben.

Aus der jüngeren Vergangenheit wären da die Bücher der beiden schottischen Historiker Docherty/Macgregor, der Österreicherin Monika Donner oder die Monats-Ausgaben Nr. 28 – 30 der in der Schweiz verlegten ExpressZeitung zu nennen.

Solange die öffentlich-rechtlichem Rundfunkanstalten den Menschen nicht nur eine differenzierte Auseinandersetzung mit der europäischen und deutschen Geschichte der letzten 150 Jahre verweigern, sondern darüber hinaus auch noch die unfassbare Dreistigkeit zeigen, pauschal alle Menschen zu diffamieren und zu beleidigen, nur weil sie Deutsche und in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts geboren worden sind, sollte kein Mensch hierzulande noch seine Rundfunkgebühren zahlen müssen.

Gerade die Kriegs- und Nachkriegsgeneration hat ein sehr schweres Schicksal zu tragen gehabt. Nach 1945 haben Millionen Deutsche Verfolgung und Vertreibung, Vergewaltigung, Mord, Raub erlebt und mussten ihr Land und ihre gesamte Kultur aus einem Berg von Trümmern heraus wiederaufbauen (Die Ausgabe Nr. 29 der ExpressZeitung enthält dazu beeindruckende Daten).

Und das soll der Kläger finanzieren müssen? Für so einen widerwärtigen Dreck, der pauschal auch über die Vorfahren des Klägers ausgekübelt wird?

2,

Unverzeihlich ist insbesondere auch, dass die öffentlich-rechtlichen Medien die in zahlreichen wissenschaftlichen Studien bestens belegten Gefahren der 5. Generation der Mobilfunktechnik verschweigen.

Denn es wäre allerhöchste Zeit, dass die Menschen – über die Gefahren dieser Technologien nicht informiert und wohl teilweise auch gezielt hinweggetäuscht – endlich aufwachen und überall in der Welt auf den sofortigen Stopp des Ausbaus dieses 5G-Mobilfunknetzes hinwirken, jedenfalls bis alle möglichen Gefahren derselben von (wirtschaftlichen und politischen Interessen) unabhängigen Wissenschaftlern restlos aufgeklärt sind … wenn da in Wahrheit überhaupt noch etwas aufzuklären ist.

Nach dem sog. „Vorsorgeprinzip“ (von der UNESCO ausgerufen und von der EU übernommen) kann nur die bewiesene Unschädlichkeit ein Vorhaben rechtfertigen, die bestehende Möglichkeit der Unschädlichkeit hingegen nicht. Dieses Prinzip ergibt sich m.E. aber auch schon aus dem gesunden Menschenverstand, ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl unterstellt.

Es gibt bereits seit vielen Jahren zahlreiche höchst alarmierende wissenschaftlich Studien und Veröffentlichungen über die (schon vor Einführung von 5G festgestellten) Gefahren der Mobilfunktechnologie. Hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals ausführlich darüber berichtet?

So hat u.a. Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht – ein Mann, der sich jahrzehntelang, auch als Gutachter, mit dieser Materie befasst hat – in seinem Forschungsbericht „Gesundheitsschädigende Effekte von Smartphone, Radar, 5 G und WLAN – Wissenschaftlich begründete Warnung eines Arztes vor den Todsünden der digitalisierten Menschheit“ eine sehr gute Übersicht über die äußerst negativen Auswirkungen und Implikationen von Mobilfunkstrahlung gegeben, für jeden kostenlos kostenlos abrufbar unter:

https://kompetenzinitiative.com/forschungsberichte/gesundheitsschaedigende-effekte-der-strahlenbelastung/

Zu den gleichen Ergebnissen kam Prof. em. Martin L. Pall, einem der profiliertesten (emeritierten) Professoren für Genetik, Zellbiologie, Biochemie/Biophysik und Medizinische Wissenschaften an der Washington State University, dessen Skript unter nachfolgendem Link frei abrufbar ist:

https://5gunplugged.com/wp-content/uploads/2019/07/2019-03-25_RZ-pall-webvorlage.pdf

Dieses Skript von Prof. Pall über die schädlichen Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung wird auch von Prof. Adlkofer, dem seinerzeit. Leiter der europäischen REFLEX-Studie, empfohlen. Es finden sich dort auch zahlreiche Verweise auf weitere Quellen.

Zu den besten und am schwersten zu entkräftenden Mobilfunk/Krebs-Studien zählen diejenigen von Prof. Dr. Lennart Hardell,  Professor für Onkologie und Epidemiologie von Krebserkrankungen am Universitätskrankenhaus von Örebro (Schweden). Die Hardell-Studien waren seinerzeit einer der gewichtigsten Gründe, warum die IARC der WHO die Mobilfunkstrahlung zumindest in der Klasse 2B – „möglicherweise krebserregend“ – einstufen musste. Diese Klassifikation gilt unter Experten mittlerweile als überholt, da Mobilfunkstrahlung aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Studienergebnisse unbedingt in Klasse 1 – „eindeutig krebserregend“ – eingestuft werden müsste.

Besonders erwähnenswert ist auch die jüngste, großangelegte und teuerste Mobilfunkstudie des US-Gesundheitsamtes, die zu dem Ergebnis kam, dass Mobilfunkstrahlung bei Versuchstieren nicht nur Schäden in den DNA-Strängen der Hirnzellen verursacht, sondern auch signifikant mehr bösartige Tumore im Gehirn sowie an den Nervenzellen des Herzmuskels als bei einer nicht bestrahlten Kontrollgruppe: (https://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html )

Kompakte, leicht lesbare und gleichzeitig seriöse Informationen über den erschreckenden Forschungsstand zum Thema „gepulste Hochfrequenzstrahlung“ findet sich auch unter:

http://www.diagnose-funk.org

Es gab im Übrigen schon mehrere Appelle von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, um die Öffentlichkeit auf die erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Mobilfunktechnologie hinzuweisen, z.B. den Freiburger Appell, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/freiburger-appell-mobilfunk-gesundheit-praevention-therapie/

und den Bamberger Appell, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/bamberger-appell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/

und den „Internationaler Ärzte-Appell 2012„, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/internationaler-aerzteappell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/

Eine weitere sehr gute Informationsquelle zu dieser Thematik ist das (für jeden online nachbestellbare, m.E. sehr günstige) Heft Nr. 25 der ExpressZeitung mit dem Titel „Mit 5G in eine strahlende Zukunft“, siehe:

https://www.expresszeitung.com

Es gibt auch längst mehrere Bürger-Initiativen gegen den weiteren Ausbau von 5G:

https://www.attention-5g.eu/?l=de

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Kenntnis genommen haben. Hätte er darüber adäquat berichtet, dann würden die Menschen gegen den weiteren Ausbau von 5G (ohne vorherige Klärung aller damit verbundenen Gefahren) sicherlich Sturm laufen. Es ist offensichtlich, dass genau das verhindert werden soll.

Die Folgen des flächeneckenden Ausbaus der 5G-Mobilfunktechnolgie wären für Mensch und Natur fatal und auch nicht mehr revidierbar.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist das freilich kein Grund, die Gebührenzahler angemessen zu informieren und zu warnen.

Muss, ja kann man das noch weiter kommentieren??

Wenn der Beklagte nach der Rechtsprechung eine „Behörde“ ist, dann richtet sich die Pflicht der staatlichen Organe, Leben, Körper und Gesundheit der Menschen in diesem Land zu schützen, auch gegen den Beklagten.

Der Schutz vor Beeinträchtigungen des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit ist von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 142, 313, 337 Rn 69). Eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge kann ebenfalls von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst sein (vgl. BVerfGE 49, 89, 140 ff.; 53,30, 57; 56, 54, 78).

Und wenn die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm erfordert (vgl. BVerfGE 56, 54, 73 ff.; BVerfG, Beschluss vom 20.2.2008 – 1 BvR 2722/06, Rn 78; Beschluss vom 29.7.2009 – 1 BvR 1606/08, Rn 10; Beschluss vom 15.10.2009 – 1 BvR 3474/08, Rn. 26; Beschluss vom 4.5.2011 – 1 BvR 1502/08, Rn 37), dann muss das doch erst Recht für (aufklärerische) Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und -gefährdenden Auswirkungen der 5G-Mobilfunktechnologie (und ihrer Vorgänger-Generationen) gelten.

Der Beklagte wird durch das Unterlassen jeder angemessenen Aufklärung durch den Beklagten über die Gefahren zu 5G somit auch in seinem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.

 

V.

Wir fassen noch einmal zusammen:

Die Manipulation der Menschenmassen durch „Mainstream“- bzw. dem Zentrum der Macht nahestehenden Medien (und Rhetoriker) hat eine sehr lange Tradition.  Man könnte problemlos bis in die Zeit des Römischen Reichs und wohl auch weiter zurückgehen um nachzuweisen, dass rhetorische „Geschichtsklitterung und Lügen“ schon in der Antike zu souverän beherrschten und selbstverständlich eingesetzten Mitteln der Staatsführung gehörten.

Die Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender haben sich gerade in den letzten Jahren, besonders deutlich erkennbar seit der sog. Ukraine-Krise, dieser Tradition untergeordnet, um über die wahren Ursachen internationaler Krisen, die den Weltfrieden gefährden, hinwegzutäuschen, so dass  die Menschen in diesem Land systematisch für dumm verkauft und damit immer wieder zur zumindest stillschweigenden Duldung bzw. Billigung auch eindeutig völkerrechtswidriger Angriffskriege auf unschuldige Völker veranlasst werden. Wenn von diesen Medien ausnahmsweise etwas aufgeklärt wurde, dann stets erst dann, wenn die Kriege bereits Jahre zurück lagen und die betroffenen Länder längst ins totale Chaos gestürzt waren.

Die öffentlich-rechtlichen Medien haben sich dadurch faktisch auf die Funktion von „Kriegspropagandisten“ und Kriegshelfern erniedrigen lassen.

Die „Programmfreiheit“ des Beklagten sieht somit in Wahrheit so aus, dass das Programm von Eliten (und ihren Helfern) diktiert wird, die die Menschen in diesem Land nicht einmal namentlich kennen. Wer etwas anderes glaubt, der lebt in einer Illusion, die weiter aufrechtzuerhalten sich die Menschheit schlicht nicht mehr leisten kann.

Diese Propaganda finanzieren zu müssen, das lehnt die Klägerin vollkommen zu Recht ab. Sie ist ein selbstbestimmter Mensch und kein „Herdentier“ i.S. der o.g. Propagandadoktrinen, das sich einfach manipulieren lässt. Er will sein Leben selbst bestimmen und nicht durch „Fake News“ fremdbestimmen lassen.

Ein höchst wirksames Mittel, die im Volk vorhandene Medienkritik endlich einmal vielleicht ins Bewusstsein der gesamten Öffentlichkeit bringen zu können, also auch derer, die ggf. immer noch in der Illusion leben, dass die hehren Programmgrundsätze der öffentlich-rechtlichen Medien Realität sind, wäre ein Urteil, das dem Kläger Recht gibt. Auf ein solches Urteil warten alle redlichen und medienkritischen Menschen in diesem Land.

Ein solches Urteil könnte – der Annahme von Ulrich Teusch zuwider – vielleicht doch dabei helfen, das Kritik wie die des Klägers am Mediensystem etwas „Grundlegendes“ ändern kann, eben auf der Basis einer breit geführten Diskussion, die von den öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr einfach ignoriert werden kann.

Die Frage ist freilich, ob für die deutsche Justiz, die nach dem GG als eigenständige Gewalt im Staat grundsätzlich von jeder  Form der Beeinflussung durch Medien und die Regierung der Länder und des Bundes unabhängig sein soll und sollte (vgl. Art. 97 Abs. 1 GG), wirklich noch in dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Frage ihre Unabhängigkeit behaupten kann.

Es muss erkannt werden, dass sich die hier aufgeworfenen Grundsatzfragen nicht auf den „Kern“ der verfassungsrechtlichen Argumentation des Verwaltungsgerichts reduzieren lassen, die den „Verfassungsrang der Finanzierungsgarantie“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betonen oder der Frage nachgehen, ob es sich bei Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG um verfassungswidriges Recht greift.

Die Klägerin hat ausführlich dargelegt, dass es hier nicht nur um verfassungsrechtliche Erwägungen geht, die um diese Rechtsfragen kreisen, sondern um die grundsätzliche Frage, ob

-diese „Finanzierungsgarantie“ unter Berücksichtigung der tatsächlichen Personalpolitik der öffentlich-rechtlichen Sender, die auf ein dichtes transatlantisches Netzwerk unter den sog. „Alpha-Journalisten“, Redakteuren und Intendanzen schließen lässt, überhaupt eine hinreichende Gewähr für die Unabhängigkeit bzw. „Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesens bietet,

-die Rundfunkgarantie unter Berücksichtigung der tatsächlich zu beobachtenden – und durch unzählige Beispiele konkret belegten – propagandistischen und geradezu dem Geist der Völkerverständigung und des Friedens widersprechenden Instrumentalisierung der öffentlich-rechtlichen Medien nicht hinter der ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Gewissensfreiheit des Klägers zurücktreten muss.

Wenn sogar Terroristen und schwerste Völkerrechtsverbrechen – soweit sie beispielsweise die Berichterstattung zu Syrien verharmlost und dadurch geradezu gebilligt werden (siehe u.a. auch § 140 StGB), dann muss sich auch ein VG doch einmal grundsätzlich die Frage stellen, was in der Realität denn noch von der Rundfunkfreiheit übrig ist und ob eine solche Form der Desinformation und Propaganda (insbesondere durch Verschweigen und Verdrehen von Fakten) grade unter verfassungsrechtlichen Aspekten bzw. unter Berücksichtigung kollidierender Verfassungsgrundsätze und der Grundrechte (insbesondere der Gewissensfreiheit und der Menschenwürde der Klägerin) auch noch mit einer „Finanzierungsgarantie“ versehen werden darf.

Mit diesen Fragen hat sich bislang auch das BVerfG noch nicht befasst.

Ist hierzulande mittlerweile alles erlaubt, solange es nur politisch opportun ist? Muss der Bürger – gerade auch unter Berücksichtigung seiner Gewissensentscheidung – wirklich alles dulden und sogar aktiv finanzieren?

Ist Deutschland kein Rechtsstaat mehr? Gilt die Bindung der Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 1 Abs. 3 GG nicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Leben wir noch in einer Demokratie (vgl. Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 2 GG), wenn der Bürger regelmäßig und massiv durch öffentlich-rechtliche Medien manipuliert bzw. gemäß politischer Vorgaben indoktriniert und seiner Fähigkeit beraubt wird, sich als mündiger Bürger – zutreffend informiert – einen politischen Willen bilden und diesen entsprechend seiner Überzeugungen bei Wahlen etc. zu betätigen?

Entspricht es dem Wesen einer Demokratie, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk so organisiert ist, dass eine effektive Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Sender und Programmgestaltung – gerade auch durch Rundfunkräte – faktisch überhaupt nicht mehr stattfindet?

Ist es wirklich mit dem Verständnis der Demokratie und dem Wesen demokratischer Kontrolle öffentlicher-rechtlicher Gewalt – und Medienberichterstattung – vereinbar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk so organisiert ist, dass der Bürger, der für diese Medien mit seinen Beiträgen aufkommen soll, in Wahrheit keinerlei Einflussmöglichkeiten hat?

Liegt eine solche Gestaltung der Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesens wirklich noch im Rahmen des „politischen Ermessens“ des (Landes-)Gesetzgebers, wenn man den Begriff Demokratie ernst nimmt?

Gilt das Friedensgebot nach Art. 1 Abs. 2 GG für das öffentlich-rechtliche Rundfunkwesen nicht mehr, das nach Art. 79 Abs. 3 GG eigentlich unabänderlich sein soll?

Sind das keine kollidierenden Verfassungswerte mehr?

Gibt es auch nur eine einzige Entscheidung eines bundesdeutschen Gerichts, dass sich in diesem Kontext der Rundfunkgebührenverweigerung – oder auch sonst – unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands der öffentlich-rechtlichen Medien und kollidierender Grundrechte und Verfassungsgrundsätze (Demokratie, Rechtsstaat, Gewissensfreiheit, Menschenwürde) angemessen – und das heißt vertieft – mit der Medien- und Verfassungsrealität befasst hat?

Finanzgarantie? Egal wofür? Oder geht es nur um eine kritiklose Bestätigung der Finanzgarantie für Propaganda?

Sollten nicht ausschließlich diejenigen für diese Propaganda aufkommen, die ein Interesse an ihrer Aufrechterhaltung haben?

Integere Menschen wie die Klägerin, die die Stimme ihres Gewissens noch vernehmen können, möchten jedenfalls nur in der Wahrheit leben und nichts finanzieren müssen, was weder demokratisch legitimiert noch kontrolliert ist und fundamental gegen rechtsstaatliche Prinzipien und den Gedanken der Völkerverständigung verstößt.

Wenn das keine grundsätzliche Bedeutung mehr hat, was der Zustand der Medien über das Leben und den tatsächlichen Zustand der Rechtskultur in diesem Land aussagt, dann – und nur dann – könnte die aus der der Klägerin geradezu rechtsnihilistische Beurteilung zutreffend sein, dass all diese Fragen keine „grundsätzliche Bedeutung“ haben.

Denn dann haben elementare rechtliche Fragen, die für das friedliche (Zusammen-)Leben der Menschen und Völker von allergrößter Bedeutung sind, in der Tat nie eine „grundsätzliche Bedeutung“.

Die Frage ist dann freilich, was denn dann überhaupt noch eine „grundsätzliche Bedeutung“ in diesem Land haben soll? Die Rettung „notleidender“ Banken? Die Verschiebung von immer mehr Geldern in den Verteidigungsetat?

Nach der Überzeugung des Klägers wäre eine Justiz, die eine angemessene Befassung mit dem tatsächlichen Zustand der Medien, die – im Sinne der Thesen von Capsar von Schrenck-Notzing geradezu – in ihrer Summe geradezu eine „Charakterwäsche“ der Deutschen im Sinne transatlantischer Vorgaben bewirkt, genauso wenig „unabhängig“ wie eben diese Medien.

Dann sind eben nicht nur Staatsanwaltschaften „nicht unabhängig“, wie der EuGH kürzlich so offiziell wie nur möglich feststellte (Urteil des EuGH vom 27.5.2019 zu Az.  C‑508/18 und C‑82/19 PPU).

Der Kläger hält die „Gewaltenteilung“ aus den Gründen, die in dem nachfolgenden Artikel näher ausgeführt werden, jedenfalls im „Parteienstaat“ für eine Fassade, die in jüngster Zeit immer mehr starke Risse bekommen hat:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2019/05/13/fassade-gewaltenteilung-im-parteienstaat/

Für den Kläger ist es deshalb nicht wirklich überraschend, sondern ganz einfach bezeichnend, wenn gerade auch vermeintlich „unabhängige“ Gerichte um diese Grundsatzfragen einen großen Bogen machen.

Der Kläger kann sich abschließend nur Noam Chomsky anschließen, wenn er Howard Zinn wie folgt zitiert: „Die Geschichte sozialer Bewegungen beschränkt sich häufig auf die großen Ereignisse und Schlüsselmomente….Die zahllosen kleinen Aktionen unbekannter Personen, die zu diesen großartigen Momenten führten, bleiben in solchen Darstellungen normalerweise unerwähnt. Haben wir das einmal verstanden, können wir sehen, dass der kleinste Protest, an dem wir uns beteiligen, die unsichtbarer Wurzel einer gesellschaftlichen Veränderung werden kann.“ (Chomsyk, Requiem für den Amerikanischen Traum, S. 183 f.).

 

Der Klage ist somit stattzugeben.

 

Schmitz

Rechtsanwalt


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