Aktuell (seit dem 20.9.2019) wird ja ein Rechtsanwalt aus Westdeutschland öffentlich diskreditiert (siehe Stellungnahme „Souveränität oder: des Kaisers neue Kleider…“), weil er es wagte, nicht nur öffentlich, sondern sogar vor dem Verwaltungsgericht Aachen (AZ. 4 K 1885/18) die Behauptung aufzustellen, Deutschland sei nicht souverän und das Deutsche Reich und damit auch das Königreich Preußen wäre – sogar im Lichte der Rechtsprechung des BVerfGs zum Grundlagenvertrag (siehe BVerfGE 36, 1) im juristischen Sinne noch existent, siehe: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html
Genau genommen lachten die Richter des VG Aachen damit über die eigene Rechtsprechung des BVerfGs.
Vor dem Einsteig in diese für den juristischen Laien womöglich trockene (aber leider nichts desto trotz seine vitalsten Interessen betreffende) Materie, siehe eventuell ein paar „alternative Fakten“, wie sie uns sogar im Abendprogramm des öffentlich-rechtlichen Fernsehens präsentiert werden:
//www.youtube.com/watch?v=zr0RBLxUubw
Mit den intellektuellen Anforderungen, die sich aus diesen Fragen ergeben, warum offensichtlich also nicht nur die bei dieser Verhandlung anwesende Mainstream-Vertreter hoffnungslos überfordert, da sie allem Anschein nach nicht einmal die Erklärungen des Anwalts richtig wiedergeben konnten, sondern vor allem auch die beteiligten Richter des VG Aachen.
Zu dieser Thematik finden sich in dem Buch „Die BRD-GmbH“ von Dr. Klaus Maurer folgende Ausführungen (siehe dort S. 31 ff. und S. 245 f.), und wer kann, der möge sie schlüssig widerlegen (Soweit im nachfolgenden Zitat Formulierungen geändert wurden, so lediglich aus Gründen der Textstraffung):
(S. 31 ff, Zitat Anfang)„Von „BRD“-Vertretern, „Politikern“ und in Schulden des BRD-Systems wird immer wieder behauptet, das Deutsche Reich sei durch diverse Ereignisse „verschwunden“ bzw. „untergegangen“, wie beispielsweise:
1.mit der militärischen Niederlage der Wehrmacht im Jahre 1945,
2. mit der Gründung der BRD und der DDR im Jahre 1949,
3.mit dem Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR im Jahre 1972,
4.mit dem Beitritt der BRD und der DDR zur UNO im Jahre 1973,
5.mit dem Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR im Jahre 1990,
6.mit dem sogenannten 2+4 Vertrag aus dem Jahre 1990
Zum besseren Verständnis ist folgendes voranzustellen:
Das Völkerrecht, insbesondere das Kriegsvölkerrecht in Gestalt der Hager Landkriegsordnung und der Genfer Konvention, sieht im Falle einer militärischen Niederlage das Verschwinden des untergegangenen Staates nicht vor.
Es gibt (gem. der 3-Elementen-Lehre, wonach ein Staat aus den Elementen Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt im Sinne höchster Regierungsgewalt ohne übergeordnete Herrschaft besteht) völkerrechtlich gesehen also nur drei Möglichkeiten, einen Staat zum Verschwinden zu bringen:
1.der oberste Souverän des Staates (also das Staatsvolk oder der Monarch) entscheidet in freier Selbstbestimmung, dass der Staat aufhört zu existieren,
2.nach einer militärischen Niederlage wird das gesamte Staatsvolk bis auf den letzten einzelnen Staatsangehörigen verschleppt oder umgebracht,
3.nach einer militärischen Niederlage wird das gesamte Staatsgebiet vollständig annektiert (von den Siegermächten einverleibt)
Soweit kann doch sicherlich jeder folgen.
„Eine Annexion würde bewirken, dass die Staatsangehörigkeiten des annektierten Staates eine neue Rechtsstellung zuerkannt bekommen müssen. Sie müssten dann Staatsangehörige des annektierenden Staates werden, selbstverständlich mit allen Rechten und Pflichten.
Eine Annexion ist jedoch von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges ausdrücklich nicht praktiziert worden.
Bereits im Londoner Protokoll vom 12.9.1944 wurde von ihnen festgelegt, dass das Gebiet des Deutschen Reiches nicht annektiert und das Deutsche Reich nicht ausgelöscht wird, sondern lediglich innerhalb seiner Grenzen vom 31.12.1937 in Besatzungszonen eingeteilt, und ein besonderes Berliner Gebiet geschaffen wird
(vgl. Londoner Protokoll über die Besatzungsfragen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12.9.1944, letzte Fassung vom 13.8.1945)
Auch in der „Berliner Erklärung vom 5.6.1945“ wurde klargestellt, dass die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernehmen, es jedoch nicht annektieren werden, und das eventuelle Grenzänderungen in einer späteren Friedensregelung festzulegen seien.
„Die Regierungen übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland … Die Übernahme ….bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands. Die Regierungen werden später die Grenzen Deutschlands….festlegen.“
(„Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Duetschlands… vom 5.6.1945, in: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7 – 9:
Somit wird selbst von den Allierten Siegermächten klar gesagt, dass das Deutsche Reich allein auf Grund der militärischen Niederlage nicht „untergangen“ ist.
Wenn behauptet wird, mit der Gründung der „DDR“ und der „BRD“ sei das Deutsche Reich „untergegangen“, so könnte man dem entgegenhalten, dass die BRD und die DDR nicht als „Staaten“, sondern lediglich als „Kolonialverwaltungen“ der Besatzungsmächte gegründet wurden. Folgerichtet waren sie zu keiner Zeit „Rechtsnachfolger“ Des Deutschen Reiches. Demzufolge lautet ein entsprechendes Urteil des BVerfGs 1981:
„Das Inkrafttreten des Grundgesetzes … und der Verfassung der DDR änderte am Fortbestand des Deutschen Staates nichts; beide Vorgänge erfüllten nicht einen völkerrechtlichen Tatbestand des Staatsunterganges….“ (BVerfG 2 BvR 373/83)
Soweit behauptet werden würde, mit dem „Grundlagenvertrag“ zwischen der BRD und der DDR im Jahre 1972 oder mit dem Beitritt der BRD oder der DDR zur UNO im Jahre 1973 sei das Deutsche Reich untergegangen, dann wäre das schlicht fernliegend.
Die Tatsache, dass von zwei Kolonialverwaltungen, die keine Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches waren, die Außenbeziehungen neu gestaltet werden, kann natürlich nicht zu einem Untergang des Deutschen Reiches geführt haben. Folgerichtig wurden bereits in einem Grundsatzurteil des BVerfG aus dem Jahre 1973 folgende Ausführungen gemacht:
„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).“
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches,…“
Folglich war das Deutsche Reich im Jahre 1973 noch existent.
Ist das Deutsche Reich vielleicht mit dem 2+4 -Vertrag im Jahre 1990 untergegangen?
In Art. 7 des 2+4 Vertrages heißt es dazu:
„Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich…die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten … beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes….“.
„Deutschland als Ganzes“ wurde von den Alliierten Siegermächten immer als Synonym für das Deutsche Reich verwendet, und zwar nicht nur für das Territorium des Deutschen Reichs, sondern für alle drei Elemente aus der Drei-Elemente-Lehre, also für das Territorium, das Staatsvolk und die Staatsgewalt.
Der oben zitierte Satz bedeutet deshalb vereinfacht:
„Die Alliierten beenden ihre Verantwortlichkeiten für das Deutsche Reich.“
Dies beinhaltet etwas völlig anderes als einen Untergang. Die Alliierten haben nicht festgelegt, dass das Deutsche Reich untergeht, sondern nur, dass sie ihre diesbezüglichen Verantwortlichkeiten beenden.
Damit kann das Deutsche Reich hierdurch (gerade) nicht untergangen sein.
Wie sollte man denn auch etwa Verantwortlichkeiten erst reklamieren, und dann wieder beenden, für etwas, das es gar nicht gibt?
In diesem Satz ist somit implizit enthalten, dass das Deutsche Reich weiterhin besteht. Schließlich haben die beiden Gebilde „DDR“ und „BRD“ nichts mit dem Deutschen Reich zu tun.
Weder die „DDR“ noch die „BRD“ waren identisch mit dem Deutschen Reich oder (was ich etwas anders sehe) dessen Rechtsnachfolger.
Dass eine Zusammenlegung dieser Gebilde nicht zu einem Untergang des Deutschen Reichs führen konnte, leuchtet auch jedem juristischen Laien sofort ein.
Zusammenfassend ist festzustellen:
Es gibt keinen völkerrechtlichen Akt, durch den das deutsche Reich oder eines seiner Einzelstaaten untergangen wäre.
Eine Ergänzung zu der o.g. Entscheidung des BVerfG zum Grundlagenvertrag:
Die BRD soll danach also „teilidentisch“ mit dem Deutschen Reich sein.
Auch hierbei handelt es sich um Desinformation und Lüge.
Die „BRD“ basiert auf dem Grundgesetz von 1949, wohingegen das Deutsche Reich (von 1871 – 1918) auf dem Verfassungsvertrag von 1871 basiert.
Die „BRD“ bestand (bis 1990) aus „Ländern“ bzw. „Bundesländern“, das Deutsche Reich aus jahrhundertealten Staaten, die mit Reichsgründung 1871 zu Bundesstaaten wurden. Zudem sind die Territorien dieser Bundesstaaten und der Bundesländer völlig verschieden.
Wenn die „BRD“ und das „Deutsche Reich“ „identisch“ wären, dann müsste es ein Reichsgesetz geben, aus dem zu entnehmen wäre, dass das Deutsche Reich in „Bundesrepublik Deutschland“ umbenannt werde oder nicht mehr der Verfassungsvertrag von 1871, sondern das Grundgesetz von 1949 als Grundlage gelte.
Jedem Laien leuchtet sofort ein, dass es sich bei der „BRD“ und dem „Deutschen Reich“ um zwei völlig verschiedene Körperschaften bzw. zwei völlig verschiedene Rechtssubjekte handelt.“ (Zitat Ende)
Weiter führt Dr. Maurer ebenda aus (Seite 245, Text redaktionell gekürzt und teilweise umformuliert – Zitat Anfang):
„Von den BRD-abhängigen Staatsrechtlern wird immer wieder behauptet, einen Staat Preußen gebe es heute nicht mehr.
Folgende Argumente werden angeführt, weshalb Preußen als legitimer Staat „untergegangen sei“ soll:
Preußen soll völkerrechtlich rechtmäßig „verschwunden“ sein
1.infolge der nationalsozialistischen Rechtssetzung unter dem Begriff „Reichsstatthaltergesetz vom 7.4.1933“
2. nationalsozialistischen Rechtssetzung unter dem Begriff „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30.1.1934“
3. nationalsozialistischen Rechtssetzung, unter der seit 1934 nahezu alle Ministerin des Freistaates Preußen (mit Ausnahme des preußischen Finanzministeriums, der Archivverwaltung und weniger anderer Landesbehörden) mit den entsprechenden Reichsministerien zusammengelegt wurden.
4.infolge des Kontrollratsgesetzes Nr. 46 vom 25.2.1947. In ihm stellte der Alliierte Kontrollrat fest:
Artikel 1
„Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.“(Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25.2.1947)
5.Zum Zeitpunkt dieser „Auflösung“ sollen in den westdeutschen Besatzungszonen flächendeckend „Länder“ gebildet worden sein, wodurch eine völkerrechtlich korrekte Dismembration des Staates Preußen stattgefunden habe.
Zu den Punkten 1 – 3:
Diese Argumentation ist im Grunde ein einziger Skandal, denn diese Aussagen implizieren, dass die nationalsozialistische Rechtssetzung zur Gleichschaltung für legitim erklärt wird.
Mit Vertreter dieser „Argumentation“ widersprechen sich damit auch selbst, denn nach dem nach wie vor gültigen (siehe Art. 139 GG) SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel II – Nichtanwendung von Rechtssätzengilt (Zitat):
„Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.“
Oder möchte jemand Nazi-Recht für legitim erklären?
Zu Punkt 4:
Wer dieses Kontrollratsgesetz für eine heute noch gültige Rechtsnorm erklärt (so wie Art. 139 GG), der erklärt damit gleichzeitig, dass das Besatzungsrecht weiterhin in Kraft sei.
Besatzungsrecht ist aber kein gebietskörperschaftliches Recht, sondern nur Recht einer Personenvereinigung für Personal der Kolonialverwaltung BRD.
Die Alliierten haben bisher immer deutlich gemacht (s.o.), dass sie ihre Verantwortlichkeiten für „Deutschland als Ganzes“ als beendet betrachten. Damit ist automatisch der Rechtsstand vor Beginn des Besatzungsrechts wieder der Gültige.
Zudem ist die Frage, ob eine Besatzungsmacht einen Staat überhaupt auflösendarf.
Das ist nach gültigem Völkerrecht bzw. Kriegsvölkerrecht natürlich nicht möglich. Eine Siegermacht kann einen Staat nach gültigem Völkerrecht aber beispielsweise annektieren.
Durch eine Annexion würden die Staatsangehörigen des annektierten Staates die Staatsangehörigkeit des annektierenden Staates automatisch erhalten – selbstverständlich mit allen Rechten und Pflichten.
Einen Staat aufzulösen oder einfach zu „verbieten“, ohne völkerrechtskonform zu regeln, welche Rechtsstellung das Staatsvolk des auf diese Weise „verbotenen“ Staates künftig haben soll, ist schlichtweg gar nicht möglich, siehe auch Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Abs. 1: Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit
Abs. 2: Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit entzogen….werden
Nebenbei:
Da man auch international zugeben musste, dass es völkerrechtlich nicht möglich ist, einen existierenden Staat aufzulösen oder „zu verbieten“, wurde bereits 1951/952 in den westlichen Besatzungszonen das Kontrollratsgesetz Nr. 46 aufgehoben. Adenauer verhinderte jedoch die Reorganisation des Freistaates Preußen.
Auf dem SMAD Territorium wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 46 am 20.9.195 auf Beschluss des Ministerrats der UdSSR aufgehoben.
Zu Punkt 5:
Eine Dismembration ist definitionsgemäß das Zerfallen eines Staatesin mehrere Einzelstaaten, die ihrerseits souverän und Rechtsnachfolger des Ursprungsstaates sind.
Da es sich bei den sog. Bundesländern nicht um souveräne Staaten mit eigenem Staatsangehörigkeitsrecht handelt, kann eine Dismembration des preußischen Staats durch die Einrichtung von Ländern durch die Besatzer niemals stattgefunden haben.
Fazit:
Wenn man der Auffassung, dass das Königreich Preußen durch Nationalversammlungsentscheid, der den Gesetzen im Königreich Preußen gegenüber höherrangig anzusehen ist, in den „Freistaat Preußen“ umgewandelt und umbenannt worden ist, dann wäre der „Freistaat Preußen“ legitim zustande gekommen und rechtssubjektidentsich mit dem Königreich Preußen.
Der Freistaat Preußen ist rechtswirksam konstituiert und er besteht weiterhin legitim. Wir befinden uns im Freistaat Preußen im Rechtsstand vom 18.7.1932 (mit der Verfassung vom 30.11.1920 mit der Rechtsfortentwicklung bis zum 18.7.1932)
(Zitat Ende)
Meine persönliche – nicht juristische, sondern rein pragmatisch begründete – Auffassung geht dahin, dass das Konstrukt eines Fortbestand des Deutschen Reichs oder Preußens (von 1871 – 1918) schon von vornherein gar nicht erforderlich ist.
Wenn ein Staat keine Staatsgewalt mehr hat, sein Gebiet zerstückelt und seine Bevölkerung geteilt wird, dann ist der ursprüngliche Staat nicht mehr existent.
Das bedeutet aber nicht, dass dieser Staat nicht mehr neu hergestellt werden könnte.
Wie die Autoren Macgregor/Docherty (Verborgene Geschichte- Wie eine geheime Elite die Menschheit in den 1. Weltkrieg stürzte) und Monika Donner (Krieg, Terror, Weltherrschaft) in Ihren Büchern nicht nur schlüssig, sondern unwiderlegbar nachgewiesen haben, war das Deutsche Reich von 1871-1918 das Opfer einer großer Verschwörung und für den Ausbruch des 1. Weltkriegs in keiner Weise verantwortlich.
Die durch den Versailler Vertrag auferlegten Reparationszahlungen dienten im Grunde nur dem Zweck, die von den Siegermächten für den 1. Weltkrieg aufgenommenen Kredite vom eigentlichen Opfer des 1. Weltkriegs bzw. zunächst von der Weimarer Republik und später von der BRD finanzieren zu lassen.
Wie auch immer das Völkerrecht die Situation bewertet:
Die Kriegsschuldfrage zum 1. Weltkrieg muss hochoffiziell neu beantwortet werden, zumal sie schon längst wissenschaftlich eindeutig neu beantwortet worden ist.
Das Deutsche Reich von 1871 – 1918 war nach den gesicherten historischen Fakten für den Ausbruch des 1. Weltkrieges in keiner Weise verantwortlich.
Also ist es ganz einfach, dafür braucht mein kein Völkerrecht:
„Die Deutschen“ bzw. „Deutschen Völker“ müssten im Hinblick auf die Verantwortlichkeit für die Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts, den 1. Weltkrieg, umfassend rehabilitiert werden.
Was die Räuber gestohlen haben, das müssen sie den Opfern zurück geben, und das heißt:
Der Zustand des Deutschen Reichs von 1918 müsste also wiederhergestellt werden.
Den Deutschen müssten wieder ihre volle Souveränität zugegeben werden, damit sie sich in freier Selbstbestimmung endlich eine eigene Verfassung geben können.
Alle noch offenen Fragen müssen in Friedensverträgen geregelt werden, sobald Deutschland seine Souveränität und Unabhängigkeit wieder erlangt hat.
Da alle Reparationsleistungen der Weimarer Republik und der BRD zu Unrecht gefordert und geleistet wurden, müssten sie erstattet werden:
Ach ja, noch ein Nachtrag:
Und wer nun die Deutschen für das (unbestreitbare) NS-Unrecht zur Verantwortung ziehen will, der sollte vorher Antony C. Suttons Bücher lesen, insbesondere:
„Das Amerikansiche Establishment“, siehe:
https://www.bod.de/buchshop/amerikas-geheimes-establishment-antony-c-sutton-9783749428953
und
„Die Wallstreet und Hitlers Aufstieg“, siehe:
Dann kann er sich selbst die Frage beantworten, wer eigentlich Hitlers Aufstieg finanziert hat, und zu welchem Zweck dies geschah.
Und dann stelle er sich die Frage: Wer ist denn der „größere“ oder – besser: der wahre – Verbrecher?
Der, der den Menschen oder gar ein ganzes Volk durch himmelschreiendes Unrecht erst zum Monster gemacht hat, oder „der Mensch“/das Volk, dass durch himmelschreiendes Unrecht zum Monster gemacht wurde?
Diese Zusammenhänge kann jeder Mensch erkennen.
Voraussetzung könnte aber sein, dass er nie Geschichte oder Jura studiert hat….