In dem Verwaltungsrechtsstreit
(Anonymus) ./. Westdeutscher Rundfunk
Ihr AZ: ….
möchte der Kläger noch klarstellen, dass seine Entscheidung, die Zahlung der Rundfunkgebühr zu verweigern, ganz besonders dadurch bestimmt worden ist, wie sich der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk in den letzten Jahren zu dem Thema 9/11 positioniert hat.
Für den Kläger ist die Vermeidung der ganz offensichtlich sehr wichtigen Kontroverse über dieses Thema einer seiner zentralen Vorwürfe.
Vorweg zur Klarstellung:
Gerade auch US-amerikanische Juristen halten die militärischen Interventionen in Afghanistan nach den Ereignissen von 9/11 für eindeutig illegal.
Beweis: Stellungnahme des US-amerikanischen Völkerrechtsexperten Francis
Boyle, abrufbar unter folgendem Link:
www.spiegel.de/politik/ausland/us-voelkerrechtler-dieser-krieg-ist-illegal-a-164785.html
Auch der deutsche Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg, hat die völkerrechtliche Legitimation von Bundeswehreinsätzen in Afghanistan eindeutig verneint.
Beweis: Gutachten von Norman Paech, abrufbar unter:
www.ag-friedensforschung.de/themen/Voelkerrecht/gutachten.html
Des Weiteren kann sich der Kläger zum Beweis der Behauptung, dass die offizielle Darstellung zu den mutmaßlichen Hintergründen und wahrscheinlichen Ereignissen von 9/11 in wesentlichen Punkten längst wissenschaftlich fundiert widerlegt ist, auf die Erkenntnisse und Hypothesen berufen, die u.a. in folgenden Büchern dargelegt sind:
„Die CIA und der 11. September“ von Andreas von Bülow,
„Der Mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7 – Warum der offizielle Abschlussbericht zum 11. September unwissenschaftlich und falsch ist“ von David Ray Griffin
und
„Illegale Kriege – wie die NATO-Länder die UNO sabotieren – Eine Chronik von Kuba bis Syrien“ von Dr. Daniele Ganser
Eine gute Übersicht zu der wissenschaftlich-fundierten und wohl kaum widerlegbaren Kritik zum Abschlussbericht von NIST-WTC-7-BEricht kann online kostenlos unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
www.ae911truth.ch/jenseitsdertaeuschung.pdf
Es gibt auch weitere kritische Analysen zu dem Zusammensturz der Türme am 11. September 200 in englischer Sprache, die hier nur erwähnt werden sollen, siehe u.a.:
https://www.europhysicsnews.org/articles/epn/pdf/2016/04/epn2016474p21.pdf
Im Hinblick auf die „offizielle“ bzw. US-amerikanische Version zu 9/11 sind unter Berücksichtigung dieser umfangreichen Erkenntnisse und Analysen somit so viele Unstimmigkeiten und Widersprüche, aber auch regelrechte Vertuschungsversuche bei der Aufarbeitung der damit im Zusammenhang stehenden Ereignisse festzustellen, dass sich der Kläger nur folgender Aussage von Andreas von Bülow anschließen kann (Zitat):
„Es wäre vermessen, die Vorgeschichte und Tat des 11.9. in allen Einzelheiten ohne Hilfe aus den Riesenapparaten des FBI, der CIA, der NSA oder des Mossad aufklären zu wollen. Doch die Zweifel an der offiziellen Version reichen aus, um der amerikanischen Regierung bei ihrer Darstellung des Geschehens und der daraus abgeleiteten politischen und militärischen Strategie eines „Weltkriegs“ schlicht die Gefolgschaft zu verweigern. Diese Strategie gefährdet das Überleben von Demokratie, Rechtsstaat und globalem Frieden.“(Andreas von Bülow, ebenda, S.10).
Es gibt natürlich auch noch zahlreiche weitere sehenswerte Fundstellen, insbesondere Youtube-Videos, die auf der Basis zahlreicher Fakten der „offiziellen“ Darstellung des Geschehens widersprechen. Auch unter den US-amerikanischen Juristen gibt es Bemühungen, die Hintergründe zu 9/11 angemessen aufzuarbeiten, u.a. organisiert in dem „Lawyers’s Committee for 9/11 Inquiry“. Beispielhaft seien hier folgende Videos erwähnt:
https://lawyerscommitteefor9-11inquiry.org/justice-in-focus/
Es würde aber den Rahmen dieser Klage sprengen, alle sehens- und lesenswerten Quellen hier anzugeben. Ein solcher Aufwand ist aber auch nicht erforderlich, da die bereits die bloße Lektüre der o.g. Quellen weit mehr als nur ausreichend sein dürfte.
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nun vorzuwerfen, dass er jede angemessene kritische Auseinandersetzung mit diesen Fragen, mit denen sich alleine in den USA tausende Architekten und Ingenieure sachkundig auseinandergesetzt haben, strikt vermeidet, gerade so, als wäre das kritische Hinterfragen des „offiziellen Narrativs“ zu 9/11 ein „Tabu“.
Das aktuelle Fazit der wissenschaftlichen Erkenntnisse der vorgenannten Ingenieure und Architekten lautet: Auf der Basis der bisher ermittelten und gesicherten Daten ist die kontrollierte Sprengung aller drei WTC Türme 1,2 und 7 die mit Abstand wahrscheinlichste – und faktisch auch einzig belastbare – Hypothese zum totalen Zusammensturz dieser Stahlskelettkonstruktionen.
Damit ist die quasi „regierungsamtliche“ Erklärung, die im ÖRR verbreitet bzw. nicht zumindest in angemessener Breite und Tiefe hinterfragt wurde, längst eindeutig widerlegt.
Dieses systematische Totschweigen kritischer Stimmen und gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (nachfolgend: ÖRR) hat fatale Konsequenzen, weil der sog. „war on terror“ – einschließlich aller darin enthaltenen militärischen Aggressionen (einschließlich der Bundeswehreinsätze in Afghanistan) und Einschränkungen der Freiheits- und Bürgerrechte – (immer noch) mit 9/11 gerechtfertigt wird.
Wenn den kritischen Stimmen zu 9/11 öffentlich Gehör geschenkt worden wäre, dann wären die Bundeswehreinsätze in Afghanistan, die sich aus dieser schon kritiklosen Gefolgschaft von deutscher Bundesregierung und deutschem Bundestag gegenüber der US-Regierung nach dem 11.9.2001 ergeben haben, politisch sicherlich nicht durchsetzbar gewesen. Solche Einsätze der Bundeswehr sind auch nicht zu rechtfertigen, solange nicht einmal geklärt ist, ob die USA am 11.9.2001 wirklich angegriffen worden sind und selbst nach den Regeln der NATO überhaupt ein sog. „Bündnisfall“ vorlag.
Niemand, der auf Grund konkreter Anhaltspunkte und begründeter Zweifel öffentlich für die Suche nach der Wahrheit eintritt, darf öffentlich an den Pranger gestellt werden, schon gar nicht dann, wenn diese Wahrheit den Frieden in der Welt fördern kann und die Meinungsfreiheit immer noch grundrechtlich verbürgt ist.
In der öffentlichen Berichterstattung ist aber eher das Gegenteil der Fall, wie die öffentlichen Erklärungen von Friedensforschern wie Dr. Daniele Ganser (siehe obiges Video) beweisen. Wer die offizielle Version über 9/11 in Frage stellt, wird – immer noch – pauschal als „Verschwörungstheoretiker“ oder gar als „Verschwörungsfanatiker“ (was immer das sein mag) diffamiert.
Verlautbarungen wie die der Bundeszentrale für politische Bildung (!), die stellvertretend für alle vergleichbaren Erklärungen stehen, sprechen folglich auch nur von „Verschwörungstheorien zu 9/11“, siehe:
http://www.bpb.de/lernen/projekte/270411/verschwoerungstheorien-zu-9-11
Derart pauschale und unsachliche Abwertungen und Angriffe gegen alle, die die offizielle Version zu 9/11 in Frage stellen, wären nicht möglich, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich in der Zeit nach dem 11.9.2001 professionell und investigativ mit allen Aspekten von 9/11, insbesondere auch mit dem höchst mysteriösen Einsturz von WTC-7 auseinandergesetzt hätte.
Es mag ja sein, dass zu 9/11 auch Vieles geäußert worden ist, was fernliegend oder abwegig erscheinen muss. Aber wenn auch Wissenschaftler wie die, die sich in der Gruppe „Architects & Engineers for 9/11 Truth“ organisiert haben, auf der Basis konkreter Anknüpfungspunkte und mit hohem, wissenschaftlich fundierten Sachverstand zu eindeutigen Schlussfolgerungen kommen, dann kann das nicht einfach ignoriert werden. Diese Wissenschaftler haben nichts mit irgendwelchen „Verschwörungstheoretikern“ bzw. Personen gemein, die zu 9/11 ggf. nichts Substantielles beizutragen haben.
Wie kann der sog. öffentlich-rechtliche Rundfunk also zu einem so wichtigen Thema, das die gesamte Geopolitik der letzten 17 Jahre bestimmt hat und auch aktuell und in nächster Zukunft noch eine zentrale Rolle spielen wird, einfach schweigen bzw. nicht kritisch nachhaken?
Auf eine Doku, etwa mit dem auch hier passenden Titel „Es begann mit einer Lüge“, wartet die Welt bis heute. Eine Doku mit diesem Titel wurde 2001 über die Kriegslügen zur Rechtfertigung des Einsatzes der Bundeswehr in Jugoslawien produziert (siehe: Youtube ).
Auf die bisherigen Widersprüche des Klägers, die insbesondere um diese Thematik kreisen, hat die Beklagte nie inhaltlich reagiert.
Der Kläger hat sich in seinem als Anlage K 2 vorlegten Widerspruch vom …. noch einmal auf alle seine vorherigen Widersprüche vom …. bezogen, womit er den Inhalt dieser Widersprüche auch zum Inhalt seines Widerspruchs vom 30.5.2018 erhoben hat.
Beweis: Anlage K 2
Kopien dieser Widersprüche vom …. werden nunmehr als
Anlage K 4
nachgereicht, womit der Inhalt dieser Widersprüche ebenfalls zum klägerischen Vortrag erhoben werden soll.
Aus diesen Widersprüchen ergibt sich zusammenfassend: Die Argumentation des Klägers war von Anfang an erklärtermaßen die, dass die offizielle Geschichte leicht erkennbar ein längst widerlegtes Propagandamärchen ist und es dafür unwiderlegbare harte Beweise gibt, erdrückend in Menge und Qualität zugleich.
Die wahrscheinlichste – und im Grunde einzig wissenschaftlich vertretbare – Hypothese ist die, dass WTC 1, 2 und 7 schließlich auf Grund einer vor kontrollierten Sprengung vollständig zerstört worden sind.
Die Beweise dafür hat – so die Überzeugung des Klägers, die sich auf diese wissenschaftlichen Analysen stützen kann – die US Regierung, die kooperationswillige US Administration und ihr folgend auch die deutsche Presse und der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk systematisch unterschlagen.
Wie ist sonst erklärbar, dass Zweifel an der offiziellen Version zum Einsturz von WTC 7 immer noch als „Verschwörungstheorie“ diskreditiert werden?
Die einzige „Verschwörung“, die in diesem Kontext beobachtet werden kann, scheint darin zu bestehen, den öffentlichen Diskurs an den wahrscheinlichsten Ursachen für den vollständigen Einsturz der 3 Stahlskelettkonstruktionen (an einem einzigen Tag !) zu vermeiden.
Aus den o.g. Quellen ergibt sich eindeutig, dass eine vollständige Zerstörung eines (mit einem solchen Stahlskelett errichteten) Hochhauses auf Grund des Einwirkens von Feuer und partieller Zerstörung durch Flugzeuge (so wie bei WTC 1 und 2) in den ca. 100 Jahren, in denen es diese Stahlkonstruktionsbauweise gibt, zuvor noch nie (!) beobachtet worden ist. Das wäre doch „eine Schlagzeile“ wert, oder nicht?!
Der tatsächliche Tathergang mag in vielen Details noch geklärt und in einem ordentlichen Verfahren untersucht werden müssen, wie es bei großen Verbrechen angemessen und geboten ist, eben von dafür zuständigen Gerichten in den USA in öffentlichen und transparenten Verfahren, in denen die Spielregeln eines kodifizierten Rechtssystems gelten. Genau das ist aber bis auf den heutigen Tage nie geschehen.
Es ist mit der Rechtskultur der westlichen Welt unvereinbar, wenn Länder wie Afghanistan mit Krieg überzogen werden, obschon es für die Verantwortung der Regierungen dieser Länder für die Ereignisse am 11. September 2011 bis heute keinen einzigen, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens gesicherten Beweis gibt. Und es ist ein handfester Skandal, wenn Länder wie die Bundesrepublik Deutschland für ihre Gefolgschaft zu der „war on terror“-Politik der USA auf solche gerichtsfesten Beweise einfach verzichtet haben.
Für den Vorsatz des ÖRR, wissenschaftliche Erkenntnisse wie die oben Genannten zu übergehen, spricht insbesondere auch, dass ganz zu Beginn – am Tag des Terrorereignisses – noch viele Korrespondenten, befragte Piloten, Herr Schmidbauer als früherer Geheimdienst- Koordinator in Deutschland u.a.m. schwerwiegende und begründete Zweifel über den von den Nachrichtenagenturen gemeldeten Tathergang und damit am regierungsoffiziellen Narrativ äußerten.
Zum Beweis dieser Behauptung beruft sich der Kläger u.a. auf den Inhalt der folgenden Videos:
Diese in den ersten Stunden nach 9/11 geäußerten Zweifel wurden später vom ÖRR einfach totgeschwiegen.
Die Zweifler an dem „Propagandamärchen“ wurden deshalb schon kurze Zeit nach 9/11 systematisch von den ÖRR-Sendern ausgespart bzw. abgestraft oder in manipulativer Propagandapraxis so in Sendungen eingebunden, dass sie lächerlich mit ihrem Vorbringen wirken mussten.
Zum Beweis dieser Behauptung beruft sich der Kläger zunächst auf das folgende Video:
Für diesen Film waren federführend Gerhard Wisnewski und Willi Brunner verantwortlich.
Welche Folgen die Ausstrahlung dieses Films für diese beiden Filmemacher damm hatte, liest sich in dem Wikipedia-Eintrag zu „Gerhard Wisnewski“ wie folgt (Zitat):
„Er war Autor des Films „Aktenzeichen 11. 9. ungelöst“, der am 20. Juni 2003 im WDR ausgestrahlt wurde. Den Film, der eine „alternative Deutungsmöglichkeit“ zu den dort präsentierten „populärsten verschwörungstheoretischen Behauptungen“ zum 11. September 2001 „nicht einmal ansatzweise“ zulasse, hat Tobias Jaecker dem antiamerikanischen Diskurs zugeordnet.[2] Der Spiegel wies Wisnewski im September 2003 nach, dass er in diesem Film und dem zugrundeliegenden Buch eine Aussage des Interviewpartners Ernie Stull manipuliert hatte.[3] Der WDR kündigte Wisnewski und seinem Koautor Willy Brunner daraufhin die Zusammenarbeit auf.“
Eine weitere Quelle zu der – völlig substanzlosen – Kritik des WDR an den vorgenannten Filmemachern:
https://www.heise.de/tp/features/Ein-Film-ueber-den-11-9-und-seine-Folgen-3431735.html
Es ist auch bezeichnend, dass der Auftrag des WDR an diese Filmemacher – ausweislich seiner eigenen Erklärung – ja bloß darauf beschränkt war, einen Film über die „Szene der Verschwörungstheoretiker“ zu 9/11 zu machen. In dem vorgenannten Telepolis-Text heißt es (Zitat):
„Die Autoren W. und B. waren vom WDR mit einem Film über die Szene der Verschwörungstheoretiker in den USA zum 9. September [sic] beauftragt worden.“
Der WDR wollte also offenbar bloß die „Verschwörungstheoretiker“ in den USA thematisieren lassen und nicht vertieft die Frage behandelt sehen, was am 11. September 2001 – möglicherweise – wirklich passiert ist.
Mit einem solchen Programmpolitik wird der öffentliche Diskurs über 9/11 regelrecht sabotiert, da jeder Filmemacher auf Grund des abschreckenden Beispiels der vorgenannten Filmemacher nunmehr wissen muss, worüber er besser nicht kritisch berichten sollte.
Dem Kläger kann nicht zugemutet werden, dass er eine solche Desinformation der Öffentlichkeit auch noch mit seinem Zwangs-Rundfunkgebühren-Beitrag mitfinanzieren soll.
Von daher ist wie vom Kläger beantragt zu erkennen.
Schmitz
Rechtsanwalt
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